Krümmerbolzen abgerissen - Sachmängelhaftung?

2 Antworten

Der Abgaskrümmer und damit einhegehend die Stehbolzen sind keine Verschleißteile, da diese normalerweise eben gar keinem natürlichem Verschleiß unterliegen.

Der Händler haftet im Gebrauchsgüterverkauf grundsätzlich für wenigstens 12 Monate.

In den ersten 6 Monaten nach Kauf geht die Rechtsprechung davon aus, dass der aufgetretene Defekt bereits bei Übergabe (wenigstens initial, schleichend oder verdeckt vorhanden war). Der Händler muss Ihnen das Gegenteil beweisen (die Beweislast liegt beim Händler).

Insbesondere bei den Stehbolzen kann man davon ausgehen, dass Materialermüdung durch Korrosion die Ursache für den Abriss war. Die Vermutung liegt nahe, dass diese Korrosion bereits bei Übergabe eingesetzt hatte, aber der vollständige Abriss erst nach wie von Ihnen beschrieben 3 Monaten erfolgte.

Dieser Defekt fällt unter die gesetzliche Gewährleistung gemäß BGB, gemäß §439 BGB können sie Nacherfüllung verlangen.

Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten hat der Händler zu tragen.



Den Versuch, das einzuklagen, halte ich für weitgehend aussichtslos. Und selbst wenn das klappen sollte, gibt es frühestens in ein, zwei Jahren irgendwelches Geld.

@Skinman

Magst Du Deine Ansicht auch noch irgendwie begründen oder war das "einfach so aus dem Bauch heraus"?

Meist reicht schon ein freundliches Schreiben eines Anwaltes aus, um seine (im übrigen völlig berechtigten) Forderungen durchzusetzen.

Macht man es nicht und "opfert" einige Hundert Euro, obwohl ein anderer hätte diese übernehmen müssen, ist man selbst schuld. Die Rechtslage jedenfalls ist klar.

@nachtlicht1978

Er könnte den Stehbolzen genau so gut selbst zerstört haben beim Versuch, den Auspuff zu demontieren. Lässt sich nie im Leben beweisen. Und wenn das so wäre, dann wäre die Forderung keineswegs berechtigt.

Die Rechtslage ist also nicht nur unklar, sie ist nicht zu klären.

Ich als Händler würde das meinem eigenen Anwalt überreichen und der würde die Nummer mindestens ein Jahr lang rauszögern, vorher gibt es garantiert keinen Cent. Wenn überhaupt.

@Skinman

Ja aber genau da liegt Dein Denkfehler: nicht der Konsument muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf beweisen, dass der Fehler bei Übergabe bestand, sonder der Händler muss beweisen, dass dies nicht der Fall war. Die Beweislast liegt beim Händler.

Gemäß deinem Beispiel müsste der Händler also beweisen, dass der Konsument den Defekt selbst herbeigeführt hat. Kann er das nicht, schenkt die Rechtsprechung dem Konsumenten Glauben.

Natürlich hat der Händler die Möglichkeit das seinem Anwalt zu übergeben, dieser würde ihm jedoch das gleiche erzählen und gegen den Konsumenten verlieren.

Die Sach- und Rechtslage sind in diesem Fall klar.

Bei vorsätzlichem Verzug, wir von Dir angestrebt und vorgeschlagen, würde ich als Konsument ferner Verzugszinsen und Schadenersatz geltend machen. Denn in Zusammenhang mit der Reklamation dürfen dem Kosumenten keinerlei Kosten entstehen (Transportkosten beispielsweise) Wenn der Händler dazu noch bewusst eine kostenfreie Nachbesserung verweigert und vorsätzlich verzögert, würde ich für die Dauer in der sich mein Auto nicht fahrbereit beim Händler befindet, ein Leihfahrzeug geltend machen. (Schadenersatz)

Auch hier stünden die Chancen recht gut. Erst recht dann, wenn der Händler das auch noch wie Du offen bekundet vorsätzlichen Verzug herbeizuführen.

Machste nix dran...:-)

Hallo

Selbstverständlich sind alle teile des abgassystems verschleissteile , kein anderes Bauteil unterliegt so hohen thermischen Belastungen . Bolzen reißen auch nicht von alleine ab , sondern werden bei dem Versuch nachzuziehen oder rauszuschrauben gekillt

100% verschleissteile

Gruss