ich bin beim rückwärtsausparken gegen ein anderes auto gefahren was heisst das für die probezeit

8 Antworten

Erst einmal hast Du alles richtig gemacht. Wahrscheinlich hat das keinen Einfluss auf Deine Probezeit außer Du hättest grob fahrlässig gehandelt, dann hätte die Polizei aber nicht gesagt, Ihr solltet das unter Euch klären. Deine Versicherung wird den Schaden Deines Gegners begleichen, wenn Du keine Prämienerhöhung riskieren willst, kannst Du den Schaden aus eigener Tasche begleichen. Auf jeden Fall hast Du eine Lektion erhalten, wie sie täglich viele erfahrene Autofahrer aus den verschiedensten Gründen auch bekommen.

hoermirzu  07.01.2012, 11:44

Die € 25,- habe ich übersehen; Einigung und Schwamm darüber! Allein der Schrift-, Telefonverkehr mit der Versicherung käme teurer. Leider habe ich in den letzten Jahren keinen Schaden von € 25,- gesehen.

Einzelfahrer  07.01.2012, 11:50
@hoermirzu

Eben darum wäre ich vorsichtig! Rückwirkend selber zahlen um den Rabatt zu behalten geht immer, was aber, wenn der Schaden doch deutlich höher ist (schließlich sind Polizisten bei Dunkelheit keine KFZ - Sachverständigen) oder die Gegenseite plötzlich behauptet, der Rahmen sei verzogen? Da kann man mit der Versicherung im Boot deutlich ruhiger schlafen, bleibts bei 25 Euro - siehe oben.

Du hast erst einmal nichts verkehrt gemacht indem Du die Polizei gerufen hast. Hättest Du das nicht getan und wärst einfach weg gefahren dann wäre es unter Umständen Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gewesen, das ist eine Straftat.

Was kommt jetzt auf Dich zu?

Du musst natürlich den Schaden begleichen. Ob das bei den geschätzten 25€ bleibt muss man abwarten, oft ist er aber höher als Anfangs vermutet. Ich würde aber die Versicherung einschalten. Du hast auch nachdem die Versicherung den Schaden reguliert hat noch die Möglichkeit diesen Betrag selbst zu zahlen um eine Hochstufung zu vermeiden. Deinen eigene Schaden trägst Du aber in jedem Fall selbst.

Dann musst Du auch mindestens mit einer Verwarnung rechnen.

Je nachdem wie die Polizei das aufgenommen hat kannst Du mit 35€ davonkommen oder, wenn man es richtig sieht drohen hier auch 2 Punkte und 100€ Bußgeld plus 23,50€ Gebühren. Du bist beim Rückwärtsfahren Deiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. (§9 StVO)

TBNR 109649

Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Das hätte dann auch Probezeitmaßnahmen zur Folge.

Benadino  07.01.2012, 12:57

dann hätte es sich wohl gelohnt geduldig auf den Fahrzeugführer des anderen Fahrzeugs zu warten!?

Also Polizei einschalten muss nicht immer ratsam sein und das kann doch nicht richtig sein oder?

Irgendwie blöd!

Crack  07.01.2012, 13:25
@Benadino

dann hätte es sich wohl gelohnt geduldig auf den Fahrzeugführer des anderen Fahrzeugs zu warten!?

Eine angemessene Wartepflicht hat man sowieso immer.

Also Polizei einschalten muss nicht immer ratsam sein und das kann doch nicht richtig sein oder? Irgendwie blöd!

Das ist aber richtig.

Zum Vergleich:

So wie es jetzt aussieht: im schlimmsten Fall 2 Punkte, 123,50€ Bußgeld plus Aufbauseminar und Probezeitverlängern, Schadensbegleichung

Bei Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: 7Punkte die 5 Jahre eingetragen bleiben, 15-25 Tagessätze Geldbuße, Aufbauseminar und Probezeitverlängerung, Schadensbegleichung

Ein Unfall zählt aber erst als solcher wenn auch ein Schaden entstanden ist. Man geht hier von 50€ aus. Am Ende könnte Deborah123 also noch mal Glück haben.

Benadino  07.01.2012, 18:43
@Crack

ne ne, das verstehst du aber falsch jetzt! Ich habe nicht geschrieben das er sich hätte unerlaubt vom Unfallort entfernen sollen.

mach einen anderen Vergleich_

So wie es jetzt aussieht: im schlimmsten Fall 2 Punkte, 123,50€ Bußgeld plus Aufbauseminar und Probezeitverlängern, Schadensbegleichung

Bei warten bis der Fahzeughalter/führer zurück kommt von Handschlag (0€) bis evt. 25€ Bar auf die Kralle. Auf jedenfall hätte man sich geeinigt.

D.h

Polizei anrufen ist NICHT IMMER die beste Lösung!

Crack  07.01.2012, 19:17
@Benadino

Ja natürlich, da hast Du Recht.

Ich habe aber auch schon von anderen Fällen gehört das nach einer gütlichen Einigung vor Ort plötzlich höhere Forderungen gestellt wurden oder das der Verursacher auf einmal nichts gemacht haben will.

Dann ist es Tage später auch schwierig das zu widerlegen.

Daß du den Schaden zahlen mußt. Du hast aber nicht feige gehandelt und sofort die Polizei verständigt. Es kann mal passieren, aber sei beim nächsten mal einfach etwas vorsichtiger.

Hast Du eine Haftpflichtversicherung ? die zahlt ggf. den Schaden, unbedingt melden!

guck mal hier: http://www.juraforum.de/forum/strassenverkehrsrecht/unfall-verursacht-waehrend-der-probezeit-545

da es aber nur ein kleiner Schaden ist, wird da nicht viel auf Dich zukommen. ggf. gibt es ein Bußgeld, wegen "Gefährung im Straßenverkehr", Bußgeld vielleicht ca. 25 € (habe ich mal bezahlt) .....und den Schaden natürlich bezahlen.

Einzelfahrer  07.01.2012, 11:42

Für einen korrekt gemeldeten Parkplatzrempler gibt´s doch kein Bußgeld!

RinaH  07.01.2012, 11:48
@Einzelfahrer

hab ich aber mal bezahlt. Auto angeremmpelt und die "Geschädigte" ist mit ihrem Fahrzeug weg, bevor der Schaden gemeldet wurde. Da ich weder Kennzeichen noch Namen oder Automarke, mir aufgeschrieben habe, bin ich dann auch weg. 3 tage später stand die Frau bei der polizei und hat Anzeige erstattet, wegen angeblicher "Fahrerflucht" meinerseits. Die Ermittlungen wurden gegen mich eingestellt, weil ich Zeugen hatte für ihre "Fahrerflucht"...aber ich musste 25 € zahlen dafür, als Strafe.

Gut, bißchen anders als in dem Fall von dem TS (Themenstarter) aber ich weiß nicht, ob die Bußgeldstelle generell so ein Bußgeld erhebt.

RinaH  07.01.2012, 11:52
@RinaH

P.S. bei meinem Rempler ist kein Schaden entstanden...eben nur mal angetippt!

Also ich bin auch noch in der Probezeit, deswegen glaub ich kann ich das ganz gut nachvollziehen..... also ich glaube nicht, dass sich so kleine Vorfälle wirklich negativ auswirken können. Ich denke nicht, dass das etwas mit der Probezeit zu tun hat... du wurdest ja nicht geblitzt oder sowas ;)