Rundfunkbeitrag wird bereits gezahlt - Muss ich dem Rundfunkservice die Beitragsnummer mitteilen?

5 Antworten

Wenn du nicht weiter "belästigt" werden willst, so nenne die Freundin und die zugehörige Nummer.

wenn ich dem Rundfunkservice mitteile, dass der Beitrag für meinen Haushalt bereits gezahlt wird,

reicht nicht aus, du brauchst Beweise.

Wo steht das? Ich frage mich ob ich dazu verpflichtet bin bei der Aufklärung mitzuwirken und ob ich dem Beitragsservice mitteilen muss mit wem ich zusammen lebe.

@urbangangsta

GEZ-Gebühr: Tipps für Wohn- und Lebensgemeinschaften

Bislang mussten Bewohner von Wohn- und Lebensgemeinschaften für ihre eigenen Fernweh- oder Radiogeräte eine eigene GEZ-Gebühr entrichten. Ab dem 1. Januar 2013 muss pro Haushalt nur noch ein Beitrag entrichtet werden. Wenn die Rundfunkgebühr also mehrfach gezahlt wurde, sollte man mit der GEZ Kontakt aufnehmen und melden, wer künftig die Gebühr bezahlen wird. Die Anträge auf Beitragsermäßigung gibt es online bei der GEZ. Auf dem Antrag müssen die Teilnehmernummer des Beitragszahlers sowie die Nummern der Personen, die abgemeldet werden sollen, aufgeführt werden. http://www.cecu.de/gez-rundfunkbeitrag.html

Wenn ihr gerne doppelt zahlen wollt, nur zu! Du bist beweispflichtig.

@peterobm

Wo steht das? Dein Link ist kaum Aussagekräftig.

Auf der Webseite vom Rundfunkservice finde ich nur folgendes:

"Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein (...)". Dies ist der Fall. Warum ich dem Beitragsservice die Beitragsnummer mitteilen muss und ich am Zuge bin den ganzen Sachverhalt aufzuklären ist mir nicht klar, bzw. ich hätte das gerne schwarz auf weiß.

@urbangangsta

Eine Wohnung - ein Beitrag, diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2013. Damit spielt es keine Rolle mehr, wie viele Personen in einer Wohngemeinschaft leben. Der monatliche Beitrag liegt künftig bei 17,98 Euro und beinhaltet alle Bewohner und alle Geräte einer WG. Nur einer Bewohner der WG muss sich bei der GEZ anmelden und die Gebühr bezahlen. Die Mitbewohner können sich dann abmelden. Auch die privat genutzten Autos sind mit dem Rundfunkbeitrag abgegolten.

sollte man mit der GEZ Kontakt aufnehmen und melden, wer künftig die Gebühr bezahlen wird / oder bereits zahlt

Wenn Du die Forderung mit der Begründung zurückweisen möchtest, dass Du/ihr bereits Beiträge bezahlst, dann wirst Du wohl auch die Nummer nennen müssen unter der ihr bezahlt. Andernfalls könnte ja einfach jeder behaupten "ich zahle bereits".

Nochmal: bitte keine Mutmaßungen sondern Fakten. Deine Antwort hat überhaupt keinen Mehrwert.

@urbangangsta

Das ist keine Mutmaßung sondern Tatsache - auch wenn Dir die Antwort nicht gefällt.

Es ist doch ganz klar, dass man in so einem Fall die Nummer auch angeben muss!

@urbangangsta

Das "wohl" in diesem Satz - und da beziehe ich mich jetzt auf den von Dir selbst angegebenen Link - > drückt in Aussage- und Aufforderungssätzen eine Bekräftigung, Verstärkung aus

Das "wohl" bekräftigt also die Aussage, dass die Nummer auf jeden Fall anzugeben ist.

Wenn man schon aus dem Duden zitiert, dann sollte man auch verstehen was dort steht. Das scheint bei dir nicht der Fall zu sein.

@NSchuder

Das "wohl" in deinem Satz hat keine verstärkende Wirkung sondern dient dazu eine Vermutung auszudrücken. Das liegt doch auf der Hand wenn man sich den Satz durchliest - da kommst du nicht mehr raus. Also spar dir dein Gefasel und verschone mich mit weiteren Kommentaren, die keinem Menschen weiterhelfen.

@urbangangsta

Von einer sachlichen Diskussion hältst Du wohl nicht viel, oder? ja, da ist wieder ein "wohl" drin.

Außerdem wüsste ich nicht wie Deine Diskussion über die Auslegung des Wortes "wohl" dem Thread-Ersteller bei dem ursprünglichen Problem helfen soll.

Hier ging es darum, ob die Nummer unter der die Beiträge gezahlt worden sind, genannt werden muss oder nicht. Sie muss genannt werden. Punkt. Ende.

@NSchuder

Das ist jetzt deine Hypothese. Nur weil du das sagst soll ich jetzt davon ausgehen, dass das stimmt. Falls du dich noch erinnerst, ich habe zu Beginn nach Rechtsgrundlagen / Fakten gebeten.

Teile die Beitragsnummer mit und schicke vielleicht den Mietvertag in Kopie mit, aus dem hervorgeht, dass Ihr in einer gemeinsamen Wohnung wohnt.

Bei einem meiner Kinder gibt das exakt das gleiche Problem. Ich habe obiges geraten - mal sehen, was rauskommt.

Es bleibt dir nichts anderes übrig: du musst den Namen deiner Freundin und die Beitragsnummer nennen. Das ist von den Gerichten auch schon längst so entschieden.

Logischerweise muss man die Nummer angeben, damit sie das Zuordnen können. Ich verstehe das Problem nicht