Rundfunkbeitrag nachzahlen obwohl in der Wohnung bereits gezahlt wird
Hallo zusammen,
ich bin im Februar 2013 mit meinem Freund zusammen gezogen. Er zahlt seine monatliche Rundfunkgebühr. Ich wurde auch öfter an die neue Adresse angeschrieben und habe denen seine Beitragsnummer mitgeteilt (wie im mitgesendeten Formular angegeben). Ich bin davon ausgegangen, das wäre in Ordnung, weil ja nur noch pro Wohnung gezahlt werden muss. Jetzt habe ich eine Nachzahlungsaufforderung erhalten für den Zeitraum seit Februar, das sind immerhin gut 250 €. Hat jemand einen heißen Tip, ob ich das zahlen muss oder was ich tun könnte? Habe mir schon überlegt, dort anzurufen, aber ob das von Erfolg gekrönt sein wird?
Vielen vielen Dank schon mal!
LooLi
5 Antworten
Du musst nichts zahlen. Die Beiträge werden pro Wohnung bezahlt, insofern musst du auch nichts zahlen. Nochmal hinschreiben (am Besten per Einschreiben oder hinfaxen mit Faxprotokoll), dass du der Zahlung nicht nachkommen wirst, da im Rahmen des Zusammenlebens schon über die genannte Teilnehmernummer gezahlt wurde.
Manchmal sind die da etwas schwerfällig. Aber kümmere dich zügig. Die GEZ ist schnell damit, wenn es ums Konto pfänden geht. Ich hatte es schon mehrfach, dass Kunden jaulend in meinem Büro standen, weil die GEZ das Konto gepfändet hat, wenn die Zahlungsaufforderungen nicht nachkamen
Ich habe ein ähnliches Problem. Bin auch zugezogen wo schon gezahlt wurde und soll auch knapp 220 euro nachzahlen. Am telefon sagten sie mir das es daran liegt weil ich mich nicht abgemeldet habe und rückwirkend nehmen sie das nicht mehr an. Das heißt die GEZ würde ja dann für den Zeitraum doppelt Geld von Einem Haushalt bekommen, das ist doch rechtswidrich oder? muss ich das Bezahlen? wenn doch für den Zeitraum schon gezahlt wurde?
Ich denke, dass die Nachzahlung aus deiner alten Wohnung entstanden sind. Hast du dich denn damals umgemeldet und auch abgemeldet?? vermute nicht.. Die neue Anschrift haben sie durch den Einmalabgleich vom Einwohnermeldeamt erhalten.. ich würde dir empfehlen die Servicehotline anzurufen und das so zu klären.. Nicht reagieren bringt nichts :-)
Nicht zahlen und dort anrufen.
nochmal anrufen bzw.scriftverkehr