Ruhezeit Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Ist nicht rechtens, weil 67%
Ist rechtens, weil 33%

4 Antworten

Ist rechtens, weil

das Arbeitszeitgesetz (§ 5 (1) ArbZG).Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden verlangt, jedoch Pflegeberufe ausdrücklich ausnimmt. Solche Wechsel sind vermeidbar, man muss es nur wollen. Ich habe Jahrzehnte im Schichtbetrieb gearbeitet und bin nur sehr selten mit diesem Gesetz in Konflikt gekommen, weil die Schichtwechsel klug abgestimmt waren und ein Wechsel von Nacht- in die Frühschicht ausgeschlossen war. Wenn dir in einem normalen Beruf während der Ruhezeit ein Unfall passiert, zahlt die Unfallversicherung nicht und den Schaden muss der begleichen, der diesen Verstoß angeordnet hat.

Ist nicht rechtens, weil

Zwischen dem Ende einer täglichen Arbeitszeit und dem Beginn einer neuen täglichen Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen (§ 5 (1) ArbZG). Außer in Schichtbetrieben bedeutet dies: Zwischen dem Arbeitsende am Abend und dem Arbeitsbeginn am Morgen liegen 11 Stunden Ruhezeit.

Folgende Branchen dürfen die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzen, wenn jede Verkürzung innerhalb von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird (§ 5 (2) ArbZG):

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Menschen
  • Verkehrsbetriebe
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft und Tierhaltung 

In Krankenhäusern und Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Menschen gilt außerdem für Beschäftigte, die nach Dienstende Rufbereitschaft ableisten: Die Einsatzzeiten während der Rufbereitschaft können zu anderen Zeiten ausgeglichen werden, wenn diese Inanspruchnahme nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit beträgt ((§ 5 (3) ArbZG).

Meine Mutter arbeitet in der Pflege. Da konnte man auch immer nur Wünsche äußern und mal abwarten was passiert.

Ein gesetzlichen Anspruch hat man meines Wissens nicht drauf.

Ist nicht rechtens, weil

Die Tagesruhezeit zwischen zwei Schichten muss mind. 11 Stunden betragen. In der Pflege kann diese Tagesruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung innerhalb von einem Monat durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mind. zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Allerdings zählen Fahrzeiten und das An- und Auskleiden nicht zur Arbeitszeit dazu.

emesvau  05.03.2021, 10:06