rücktritt von Privatkauf Küche?
Ich habe eine gebrauchte Küche auf ebay gesehen, einen Termin vereinbart, die Küche kam in Frage. Es wurde eine Anzahlung von 200 € geleistet. Jetzt stellt sich heraus, das die Küche leider nicht passt. Der Verkäufer weigert sich, die Anzahlung zurückzugeben, und besteht auf Abnahme
4 Antworten
Man kann grundsätzlich nicht einfach von einem Vertrag nach Lust und Laune zurücktreten, ohne dem anderen Teil wenigstens das sog. "negative Interesse" zu ersetzen, d.h , ihn so zu stellen, als ob der Vertrag nie geschlossen worden wäre. Ausnahmen gelten für z.B für Hautürgeschäfte. Wenn es anders wäre, bräuchte man Verträge gar nicht erst zu schließen. Schon die alten Römer sagten: Pacta sunt servanda, dt. Verträge sind zu halten.
Wenn es ein privater Verkäufer ist, hast Du einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag geschlossen. Da kannst Du nur dann davon zurücktreten, wenn der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat. Andernfalls ist Dein Kauf verbindlich.
Versuche Dich mit dem Verkäufer gegen eine Gebühr zu einigen.
Pacta sunt servanda
Ich sehe hier, außer es wurde arglistig über die Eigenschaften bzw. Mängel der Küche getäuscht, keine Rücktrittsmöglichkeit, außer der Verkäufer stimmt dem zu.
Und ist damit im Recht.....oder habt ihr einen schriftlichen Kaufvertrag mit Rücktrittsrecht abgeschlossen?