Rückforderung von Anzahlung bei Möbelkauf!

2 Antworten

Alles ohne Gewähr. Bin kein Anwalt.

Das ist rechtlich gesehen eine sehr verfahrene Situation.

Ich würde an deiner Stelle schonmal vorsichtshalber schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten wegen "nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung" und eine angemessene Frist zur Rückzahlung der Anzahlung setzen (vielleicht 5 Tage?).

Dann solltest du deinerseits schonmal alles richtig gemacht haben und könntest theoretisch einen Herausgabeanspruch geltend machen.

Nur wenn er es immer noch nicht macht wirst du es einklagen müssen und bist genauso weit wie vorher. Keine Ahnung, ob sich das lohnt, wenn du dann einen Anwalt brauchst o.ä. Das Prozedere sollte ja bekannt sein.

Dass er einen Anspruch auf die Anzahlung geltend machen kann bzw. die komplette Zahlung ist mir nicht bekannt. Du bist nicht in Verzug gekommen, wenn du den Umstand nicht zu vertreten hast. Müsstest dann den Krankenhausaufenthalt oder Sonstiges ggf. nachweisen können.

War das ein Privatverkauf? Habt ihr einen Kaufvertrag geschlossen?