Anzahlung bei Küchen kauf

5 Antworten

aber eine Anzahlung ist doch noch kein Kaufvertrag...

Dein Irrtum: Selbstverständlich ist spätestens mit Anzahlung ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen :-O

Und sogar nur über die im Keller besichtigten Teile, die allein Gegenstand euer Verkaufsverhandlungen waren.

und 1 Jahr wurde diese Küche auch nicht nur benutzt...

Dein Problem: Du hast dein Angebot nach dem besichtigten Zustand abgegeben und demnmach übereinstimmend Vertrag geschlossen :-O

Ob du die Zugabe der angesägten Schränke annimmst oder nicht, ist deine Entscheidung - der Verkäufer hat hingegen Anspruch auf Vertragserfüllung, also Abholung und Restzahlung, die er nach fruchloser Fristsetzung gern auf deine Kosten, auch anwaltlich vertreten, gerichtlich feststellen lassen kann :-O

G imager761

aber eine Anzahlung ist doch noch kein Kaufvertrag

Aha. Was denn dann?

Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen und auf die entsprechend der Anzeige beschriebenen Ware hast Du einen Anspruch bzw. wenn die Beschreibug nicht stimmt weitere Ansprüche. Was aber schwer werden dürfte, denn:

ich war vor Ort schaute mir die Küche an mit mehreren Leuten...die Küche stand im Keller aufeinander bzw. in die ecke gefercht, sodass man nur einige Sachen sich richtig anschauen konnte. Jedoch war das nicht die ganze Küche...im Obergeschoss standen auch noch 2 Schränke von dennen uns nichts gesagt wurde...

Warum hast Du Dich dann auf eine Anzahlung eingelassen? Ich kaufe und zahle doch nur, was der Beschreibung entspricht und schon gar nicht, was ich nicht sehen kann.

Jedoch war das nicht die ganze Küche...im Obergeschoss standen auch noch 2 Schränke von dennen uns nichts gesagt wurde...

Also hast Du sie bei der Besichtigung nicht vermisst.

Wo war denn die Beschreibung, auf Grund der Du Dich für die Küche interessiert hast? Waren diese Schränke auch beschrieben?

bei der Abholung...dann die verwunderung aufeinmal gabs noch 2 Schränke im Obergeschoss die Angesägt waren...

Freu Dich doch, wenn Du nun 2 Schränke mehr hast. Schau mal, zu was Du die verwenden kannst.

Es ging darum das es nicht der Beschreibung entsrpach ein Schrank mehr oder weniger Zerstört es war ein großer Schrank ...die Küche wurde als wenig Benutzt und ohne macken beschrieben...das was ich an dem Schrank gesehen hab war schon eine erhebliche Beschädigung...also kann ich eigentlich von dem Kaufvertrag zurücktretten. Ich würde sogar glatt behaupten der Richter würde mir recht geben wenn es vor Gericht geht...ist ja wohl klar...wenn ich zum gucken komm das ich alles sehen will...und wenn dann die Schränke kaputt sind von denn mir nichts gesagt wurde ist das ja wohl klar...das ich die nicht mehr haben will da sie ja als MARKELOS also ohne Macken angepriesen war...und nach anpassug an den vorherigen einsatzort hatte das nichts mehr zu tun...

Es ging darum das es nicht der Beschreibung entsrpach ein Schrank mehr oder weniger Zerstört es war ein großer Schrank ...die Küche wurde als wenig Benutzt und ohne macken beschrieben...das was ich an dem Schrank gesehen hab war schon eine erhebliche Beschädigung...also kann ich eigentlich von dem Kaufvertrag zurücktretten.

Nein. Was du nicht kapieren willst ist, dass ihr nur über die Teile im Keller und dem dort besichtigten Zustand verhandelt und allein DARÜBER wirksam Vertrag geschlossen wurde :-(

Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen :-(

Deine rechtirrige Meinung kannst du gerne vor Gericht klären, wenn Vertragserfüllungsverlangen des Verkäufers nicht erfüllt würde - aber wundere dich nicht, wenn du neben Abholung zu Einlagerungskostenübernahme verpflichtet wirst und zusätzlich 385,55 EUR Prozesskosten berappen darfst - nur in der 1. Instanz, versteht sich.

@imager761

Ich sags mal so...es bezieht sich alles auf die Anzeige im Internet...die ich mir natürlich gesichert habe...und wenn man nach dieser Anzeige geht...ist es ganz klar ein Betrugsversuch gewesen...da eine Komplette Küche mit E geräten angeboten wurde one Macken......die Schränke waren auf einer Zeichnung mit drauf...und auf die Frage ob das alles ist was hier unten steht wurde mir mit JA geanwtortet...also liegt es doch klar auf der Hand...meiner Meinung nach...Man kann doch auch nicht ein Auto inserieren es ohne Macken anpreisen...man kommt hin schaut sich an schenkt dem verkäufer auch noch glauben da er es ja so beschrieben hat in dem Inserat und aufeinmal hat das Auto zich probleme hat? ist klarer fall von verarsche...ich denk ich werd damit auch durchkommen weil ich zu einem das Inserat habe und zum andern mehr als 1 Zeugen.

Ich würde schon sagen, dass ihr einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen habt.

Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass die falschen Aussagen zu Alter und Zustand einen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen würden.

Wenn es sich nur darum handelt, dass es jetzt zwei Schränke mehr sind, kann dir das doch egal sein. Die könntest du ja dann einfach beim nächsten Sperrmüll raus stellen.