Rücktritt vom Kaufvertrag privat - Verkäufer weigert sich und sendet Rücktrittserklärung ungeöffnet zurück. Was soll ich tun?

3 Antworten

Der private Verkäufer kann Deine Rücktrittserklärung zu Recht ablehnen.

Das Gerät hat einen Sachmangel und den hättest Du reklamieren müssen:

http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Der Verkäufer hat das Recht diesen zu prüfen und eventuell auch nachzubessern:

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

und ausführlicher:

xxx.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php
bitte die xxx durch www ersetzen

Andyl2006 
Fragesteller
 18.04.2016, 11:33

ich habe den Mangel sofort geprüft nachdem ich den Ipod das erst mal vollständig geladen und getestet habe (das war ca eine Woche nach der Lieferung). Danach habe ich mit einer Frist von 12 Tagen um Nachbesserung gebeten. Also Vorschlag kam nur ein neuer (nicht originaler Akku), den ich selbst einbauen sollte - dies war für mich definitv nicht aktzeptabel und nun habe ich nach Ablauf der Nachbesserungsfrist den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt der mir ungeöffnet zurückgesandt wurde. Was habe ich falsch gemacht? warum kann ich nicht zurücktreten? bzw was soll ich deiner Meinung nach tun?

ronnyarmin  18.04.2016, 11:36
@Andyl2006

Du könntest den Akkuu auf Kosten des Verkäufers einbauen lassen. Oder, falls du ein Recht auf einen originalen Akku hast, diesen kaufen und einbauen lassen.

Die Kosten müsstest du beim Verkäufer einklagen. Das Risiko, ob er zahlungsfähig ist, musst du selbst abwägen.

haikoko  18.04.2016, 11:38
@Andyl2006

Von Deiner Bitte um Nachbesserung hattest Du leider nichts geschrieben.

Da Dein Brief ungeöffnet zurückkam, nur Dir auch ein Einschreibebrief mit oder ohne Rückschein nichts. Ich würde jetzt auf ein Einwurfeinschreiben zurückgreifen, die Zustellung kannst Du online dokumentieren, und dann entsprechend zivilrechtlich ankündigen und weitergehen.

  • Allerdings: Über welchen Warenwert schreiben wir hier? Lohnt der Preis den Aufwand, denn für die Kosten musst Du erst in Vorlage treten.
  • Wie hast Du gezahlt? Paypal? Dann melde einen von der Beschreibung abweichenden Artikel. ebay / Paypal setzt sich mit dem Käuferschutz über deutsches Recht hinweg.

Hast Du mal die Artikelnummer oder einen Link zum Artikel? Ich würde mir den Verkäufer gerne anschauen.

Andyl2006 
Fragesteller
 18.04.2016, 11:52
@Andyl2006

achso, gezahlt "leider" per Überweisung

haikoko  18.04.2016, 12:00
@Andyl2006

Schade, Überweisung:  Melde trotzdem bei ebay einen von der Beschreibung abweichenden Artikel. Du bekommst als Antwort zwar nur Werbung für Paypal zurück, aber der Verkäufer sammelt negative Kontopunkte bei ebay.

Bei diesen Angaben hätte ich nicht gekauft:

Artikelzustand: Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)

und dann im Angebotstext:

es ist nicht klar, ob er genutzt wurde - wie neu - ohne Kratzer - alle Funktionen

Handelt es sich bei dem Schaden "nur" um den Akku-Schaden? Akkus altern. Dann lass Dir einen neuen, wenn auch nicht neuen. Original-Akku senden und ergänze Deine Bewertung bzw. den BAntworttext des Verkäufer sinngemäß mit: "Ja, "neuer" Artikel mit überaltertem Akku". Vielleicht fällt Dir noch ein sachlich besserer Text ein.

haikoko  18.04.2016, 12:04
@haikoko

Du kannst aber auch mal auf Dein Rücktrittsrecht bei gewerblichen Verkäufer hinweisen.

Glaubst Du bei dieser Menge an aktuellen 132 Angeboten:

http://www.ebay.de/sch/juju1232/m.html?item=272161043656&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&rt=nc&_trksid=p2047675.l2562

und beendeten 1.161 Angeboten:

http://www.ebay.de/sch/juju1232/m.html?item=272161043656&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&LH_Complete=1&rt=nc

an einen privaten Verkäufer. Das lacht sich jedes Finanzamt ins Fäustchen.

Die erpressungsfreien Formulierungen dafür, überlasse ich Dir.

Andyl2006 
Fragesteller
 18.04.2016, 12:08
@haikoko

Ja, im nachhinein hätte ich ihn auch nicht gekauft. War der Meinung das "es ist nicht klar ob er genutzt wurde" und "wie neu" für mich bedeutet das ich einen Ipod bekomme der tatsächlich "wie neu" ist - das schließt für mich den Akku dann natürlich ein, da er zum Ipod gehört. Dieser ist mit einer 2Std. Laufzeit allerdings eher als "defekt" statt "neu" zu bewerten, da ein Neugerät 24Std Laufzeit hat. Der Verkäufer wollte mir nur eine "billigakku" für 6€ anbieten....meinst du also damit das ich nichts machen kann und es eher meine "Dummheit" war/ist das ich das Ding im Glauben das er tatsächlich wie neu ist gekauft habe. Oder kann ich ihn nun zurückgeben bzw. abschließend die Frage: wie gehe ich weiter vor? und DANKE schonmal für dein Feedback bis hierhin!!!!!

haikoko  18.04.2016, 12:10
@Andyl2006

Die Folge Deines Kaufs, die sportliche Übung zum Biss in die eigene Kehrseite, überlasse ich Dir. Ich suche mal noch ein bißchen in meinen Links, da gibt es eine Seite zu den "schönen ebay-Texten".

Schau mal meinen Folgekommentar über die vermutete Gewerblichkeit des privaten Verkäufers. Unsere Texte haben sich wohl überschnitten.

Andyl2006 
Fragesteller
 18.04.2016, 12:19
@haikoko

bezgl. der Gewerblichkeit hast du sicher recht....ich fürchte nur das der Verkäufer (wenn ich die bisherige Kommunikation betrachte) sich auf überhaupt nichts einlassen wird. Füllt sich völlig im Recht und möchte weder nachbessern (bis auf eine Billigakku für 6€, den ich selbst einbauen soll) und erstrecht kein Geld zurückerstatten....das ist der Grund warum ich mein Einschreiben einfach zurückbekommen habe. Hauptfrage für mich war einfach wie ich damit umgehen soll und was ich jetzt noch tun kann. Habe im Internet was über ein Onlinemahnverfahren oder so ähnlich gelesen - muss/kann ich das jetzt tun oder ab zum Anwalt oder doch eher in den A.... beißen und ärgern?

haikoko  18.04.2016, 12:23
@Andyl2006

Anwalt brauchst Du dafür nicht. Das sind hier vermeidbare Kosten. Schau mal, ob und wie Dir die einzelnen Links auf dieser Seite weiterhelfen:

http://iceolli.de/mahn/

Andyl2006 
Fragesteller
 18.04.2016, 12:34
@haikoko

Danke! ich glaube die links helfen mir weiter.....

haikoko  18.04.2016, 12:36
@Andyl2006

Bitte und viel Erfolg

Sofern ein Sachmangel vorliegt, kannst du den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern.

Kommt er dieser nicht nach, kannst du eine Reparatur auf seine Kosten durchführen lassen. Das Risiko besteht daran, dass du 1. den Sachmangel nachweisen können musst, und 2. der Verkäufer zahlungsfähig sein muss, um deine Ansprüche bezahlen zu können.

Alternativ kannst du Kaufpreis und Versandkosten zurückfordern.

Das Alles hat aber nichts damit zu tun, den Artikel zurückzuschicken. Ob der Verkäufer den Artikel zurück erhalten möchte, ist alleine seine Entscheidung.

Man widerruft keinen Kaufvertrag, und reklamiert einen Sachmangel, indem man von sich aus den Artikel zurück schickt.

Andyl2006 
Fragesteller
 18.04.2016, 11:42

Ich habe den Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich per Einschreiben getätigt und diesen ungeöffnet zurückerhalten. Die Ware habe ich parallel dazu zurückgesendet, da ich sie 1. so nicht benötige und 2. ich davon ausgegangen bin das der Verkäufer mir sonst das Geld nicht zurückerstattet. Jedoch kam auch das Paket ungeöffnet zurück. D.h. der Verkäufer weiß somit gar nicht (ungeöffnetes Einschreiben) das ich vom Kaufvertrag zurücktrete und wird mir somit auch kein Geld erstatten.

ronnyarmin  18.04.2016, 12:32
@Andyl2006

Wie gesagt: Den Artikel schickt man immer erst zurück, wenn der Verkäufer das wünscht.

Vom Kaufvertrag zurücktreten kannst du nicht einseitig. Der Verkäufer muss zustimmen.

Du kannst aber den Sachmangel geltend machen und Kaufpreis und Versandkosten zurückverlangen, da eine Einigung anscheinend nicht möglich ist. Die Aufforderung dazu kannst du von einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das kostet ca 10€, für die du in Vorkasse treten musst.

Das Einschreiben, das der Gerichtsvollzieher abschickt, gilt auch dann als zugestellt, wenn der Empfänger es nicht annimmt, es in der Postfiliale hinterlegt und dort nicht abgeholt wird.

Andyl2006 
Fragesteller
 18.04.2016, 12:58

Im Normalfall ist kein Rücktritt möglich. Wenn kein besonderer Grund vor liegt.

Andyl2006 
Fragesteller
 18.04.2016, 10:05

war ein ipod der als Neu beschrieben war - nachdem ich ihn erhalten habe, habe ich ihn getestest (ca 5-6 Tage später) und festgestellt das der Akku nur ca 2 Stunden hält. Deshalb wollte ich ihn zurückgeben. Verkäufer weigert sich aber und sendet mir meine Rücktrittserklärung ungeöffnet zurück.

Fragmichgerne  18.04.2016, 10:07
@Andyl2006

Ist also ein gebrauchter Artikel? oder ein Defekter? Dann ist ein Rücktritt natürlich möglich, da es Betrug ist und du kannst dir einen Anwalt nehmen.

Andyl2006 
Fragesteller
 18.04.2016, 10:12
@Fragmichgerne

Ja, neu ist er definitiv nicht und der Akku ist quasi völlig hinüber (neu sollte der mindestens 24 Stunden halten). Hatte jetzt erst ein Einschreiben mit einer Aufforderung zur Nachbesserung geleistet. Da wurde mir ein neuer Akku angeboten (nicht original), den ich selbst einbauen sollte (was ich nicht kann). Dies habe ich abelehnt. Nun habe ich ein Einschreiben mit Rücktritt vom Kaufvertrag gesendet und auch den ipod zurückgeschickt - beides kam ungeöffnet wieder bei mir an. Also zum Anwalt? entstehen mir da Kosten? war noch nie bei einem Anwalt

miboki  18.04.2016, 10:13
@Fragmichgerne

Du unterstellst hier, dass der Verkäufer den Mangel kannte und vorsätzlich verschwieg. Auch bei Neugeräten kann es zu plötzlichen Mängeln kommen oder sie können sogar Defekt ausgeliefert werden. Der private Verkäufer muss das nicht gewusst haben. Für Betrug gibt es keine Hinweise.

Fragmichgerne  18.04.2016, 10:17
@Andyl2006

Die erste Beratung ist wahrscheinlich kostenfrei.

Fragmichgerne  18.04.2016, 10:18
@miboki

Richtig. Was für mich einen Betrug wahrscheinlich macht ist aber, dass der Verkäufer die Briefe nicht öffnet und der Verkäufer als Privatperson ein "neues" Gerät verkauft.

Andyl2006 
Fragesteller
 18.04.2016, 10:19
@miboki

d.h. nur weil er es nicht wusste kann ich ihn nicht zurückgeben?