Privatverkauf Ebay Kleinanzeige

9 Antworten

Falls du die gesetzliche Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, kann der Käufer im Fall von Mängeln von dir zunächst Nachbesserung fordern. Bleibt diese erfolglos oder du verweigerst die Nachbesserung, kann er die Rücknahme fordern.

Ein generelles Rückgaberecht innerhalb von 24 Stunden gibt es beim Privatverkauf nicht.

Auch bei einem Privatverkauf steht dem Käufer einwandfreie und mängelfreie Ware zu. Da kommst du nicht umhin.

Es stellt sich jedoch die Frage, in wieweit bei einem gebrauchten Rechner Pixelfehler überhaupt einen Mangel darstellen. Am besten schaust du dir dazu den entsprechenden Paragraphen BGB 434 an. Speziell meine ich Absatz 2.

http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Bochumer89 
Fragesteller
 28.08.2013, 17:03

Es sollen 2 Pixelfehler sein. Große Namen stellen Pixelfehler noch nichtmals als Garantie fall dar.

Ich wusste von den Fehlern nichts habe sie noch nie bemerkt.

Er schaute es sich gestern an und schrieb ein Tag später da ist etwas.

Wer sagt mir das er nichts ausgetauscht hat oder sonstiges?

Interesierter  28.08.2013, 19:27
@Bochumer89

Eine Garantieleistung kann von den Unternehmen frei definiert werden und sollte hier nicht als Maßstab genommen werden.

Als Anhaltspunkt kann jedoch die ISO 13406-2 dienen. Als allgemein anerkannter Basis-Standard wird Pixelfehlerklasse 2 herangezogen. Diese Definition wird üblicherweise von der aktuellen Rechtsprechung als Stand der Technik anerkannt und damit als Maßstab für die Mangelbeurteilung herangezogen.

Bochumer89 
Fragesteller
 28.08.2013, 20:42
@Interesierter

ich habe diese pixelfehler nun noch nie gesehen. meine freundin genauso wenig. sie hätte mich angemeckert wenn da was am bildschirm wär :D

Sind diese Fehler nun Mangel bei Privatverkauf?

Interesierter  28.08.2013, 21:29
@Bochumer89

Der Privatverkauf hat auf die Frage, ob es ein Mangel ist keinen Einfluss.

Gem. ISO 13406-2 und deren in diesem Punkt gleichlautende Nachfolgenorm EN ISO 9241-307 unter Zugrundelegung Pixelfehlerklasse 2 sind bei einer Bildschirmauflösung von 1366*768 Pixeln 2 Pixelfehler bzw. 5 Subpixelfehler üblich und normal.

Das heisst, dass die Beschaffenheit der allgemein zu erwartenden Beschaffenheit entspricht und somit keinen Mangel darstellt.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob hier ein Streit in Kauf genommen werden soll oder ob es evtl. besser wäre, einfach rückabzuwickeln und neu zu verkaufen.

Tja, das ist das Problem bei den Ebay Kleinanzeigen. Da gibt es nur Ärger.

Meines Wissens hat er aber kein Rückgaberecht. Immerhin hat er das Notebook sich ja vorher sehr genau angeschaut und einige Pixelfehler sind kein Rückgabegrund. Auch wenn Du die vorher nicht hattest. Es gibt da sogar im Internet eine Rechenformel wie viele Pixelfehler auf welchem Display noch akzeptabel sind.

Soweit ich weiß gibt es da keine Garantie! Gekauft wie gesehen! Pixelfehler sieht man doch sofort oder irre ich!? An Deiner Stelle würde ich das Rechtsportal von Ebay nutzen, besser noch dort anrufen und genau beraten lassen! Im schlimmsten Fall kann er Dir eine schlechte Bewertung aufdrücken, aber sonst!?! Ruf da an, dann weißt Du es ganz genau, die sehen ja die Anzeige und alles auf Deinem Ebay-Account!

Höre ich das erste mal... Gekauft wie gesehen hätte ich jetzt mal gesagt...

Hatte mal einen Laptop gekauft, eingeschaltet und gleich 3 Pixelfehler auf dem Display...

"ich bin doch nicht blöd" und zurück in den Markt und wollte umtauschen. Da hieß es: Drei Pixel sind in der Norm, deswegen wollten sie ihn nicht umtauschen. (Bin dann vom Vertrag zurückgetreten und mit dem Geld das selbe Gerät nochmal ohne Fehler gekauft)

Aber von privat an privat?!?!

Nö...