Privatverkauf von Auto, Gewährleistungspflicht?


18.12.2020, 09:22

Folgendes stand unter Gewährleistung im Kaufvertrag:

Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie alle anderen bisher geschrieben haben; Wenn du die sog. "Gewaehrleistung" nicht vertraglich ausdruecklich ausgeschlossen hast, haftest du auch als Privatverkaeufer 24 Monate fuer alle Sachmaengel, die zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer bereits vorhanden waren. Du haftest jedoch nicht auch fuer solche Maengel, die erst nach der Uebergabe an den Kaeufer entstanden sind.

Allerdings muss der Kaeufer erst einmal nachweisen, dass ueberhaupt ein Sachmangel vorliegt (meist recht einfach) und beim Kauf von Privat auch, dass dieser bereits vorhanden war, als er das Auto erhalten hat (meist nicht so einfach).

alarm67  18.12.2020, 08:55

Sorry, in den ersten 6 Monaten muss der VERKÄUFER beweisen, dass der Mangel noch nicht da war!

Es kommt darauf an, wie der Vertrag aussieht. Wenn du darin die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen hast, dann bist du aus dem Schneider.

andykmo 
Fragesteller
 18.12.2020, 09:25

Folgendes stand unter Gewährleistung im Kaufvertrag:

Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

Flausen  18.12.2020, 09:29
@andykmo

Das hört sich nach einer Standard Formulierung aus einem Standard Vertrag an. Damit solltest du aus der Nummer raus sein. Allein die Reparatur in der Werkstatt zeigt, dass du das Auto guten Gewissens verkauft hast. nach der Reparatur hat das Auto für dich in Ordnung zu sein. Du bist nicht der Kfz Fachmann.

Hier gibt es mehrere Unklarheiten.

1. Wurde die gesetzliche Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?

2. Was genau wurde bei der Reparatur in Auftrag gegeben? Was wurde tatsächlich gemacht?

3. Traten nach der Reparatur noch Probleme auf?

verreisterNutzer  18.12.2020, 08:53

Und 4. Wurde diese Reparatur dem Käufer vorm Kauf mitgeteilt?

Interesierter  18.12.2020, 09:38
@verreisterNutzer

Das ist nicht entscheidend.

Wenn der Verkäufer Kenntnis von einem Defekt hat und diesen fachmännisch in einer dafür ausgestatteten Werkstatt beheben lässt, darf er davon ausgehen, dass der Defekt behoben ist.

verreisterNutzer  18.12.2020, 09:47
@Interesierter

Eine 800€-Reparatur deutet doch schon auf einen ehemals vorhandenen Defekt hin. Ist bei dieser Reparatur was schiefgelaufen, hat der Käufer gegenüber der ausführenden Werkstatt ebenfalls einen Gewährleistungsanspruch, falls die Reparatur mit Rechnung gemacht wurde. Ich finde das schon erwähnenswert, sofern bzw gerade wenn der nach Kauf aufgetretene Defekt im Zusammenhang mit genau dieser Reparatur steht ! Dann steht die Werkstatt gerade

Interesierter  18.12.2020, 10:04
@verreisterNutzer

Das ist vollkommen richtig.

Nur besteht bei einer fachgerechten Reparatur keine Hinweispflicht vor Abschluss des Vertrages.

Deswegen die Frage, was genau repariert werden sollte, was repariert wurde und ob nach der Reparatur noch Probleme auftraten.

verreisterNutzer  18.12.2020, 10:07
@Interesierter

Wäre ja im Interesse des Vk. Er wäre aus dem Schneider, wenn der Schaden eine Folge einer fehlgeschlagenen Reparatur sein sollte. Wenn nicht, wird wohl je nach Kaufpreis ein Gutachter kommen ...

Interesierter  18.12.2020, 11:07
@verreisterNutzer

Das ist schon richtig.

Trotzdem leitet sich daraus keine verbindliche Verpflichtung ab.

Leider wissen wir noch nicht, was tatsächlich repariert wurde.

verreisterNutzer  18.12.2020, 12:46
@Interesierter

Keine Verpflichtung, aber es ändert entscheidend die Richtung, in die mögliche Gewährleistungsansprüche gehen würden

andykmo 
Fragesteller
 18.12.2020, 09:24

Folgendes stand unter Gewährleistung im Kaufvertrag:

Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

Nein, du bist ausgeschlossen von jeglicher Gewöhrleistungspflicht, da Privatverkauf. Wenn du den Mangel am Motor arglistig verschwiegen hättest und dir alles bewusst gewesen wäre, dann wäre das etwas anderes. Das muss aber erstmal von der Gegenseite bewiesen werden. Auch wenn du ein Händler wärst, müsstest du haften. Bei Privatverkauf gilt: Gekauft wie gesehen. Punkt. Gerade wenn ihr es noch extra habt reparieren lassen tut die Aussage des gegenüber nichts zur Sache. Ich würde mir da keine Gedanken machen. Solange du belegen kannst, dass du nichts von dem Motorschaden wusstest und es extra beschädigt verkauft hast, passiert dir gar nix.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DerCaveman  18.12.2020, 08:38
Nein, du bist ausgeschlossen von jeglicher Gewöhrleistungspflicht, da Privatverkauf.

Nur wenn die "Gewaehrleistung" vertraglich ausdruecklich ausgeschlossen wurde. Wurde sie das nicht, haftet auch der Privatverkaeufer 24 Monate fuer alle Maengel, die zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer bereits vorhanden waren (als Privatverkaeufer allerdings ohne Beweislastumkehr).

andykmo 
Fragesteller
 18.12.2020, 09:23
@DerCaveman

Folgendes stand unter Gewährleistung im Kaufvertrag:

Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

DerCaveman  18.12.2020, 09:36
@andykmo
Folgendes stand unter Gewährleistung im Kaufvertrag ...

Was dann folgt ist allerdings ein wirksamer Gewaehrleistungsausschluss. Du haftest dann nur noch fuer Schaeden, die du arglistig verschwiegen hast. Das sind solche Schaden, von denen du zwar wusstest oder wissen musstest, die du aber dennoch verschwiegen hast, um einen besseren Verkaufserloes erzielen zu koennen. Das arglistige Verschweigen muss dir dann natuerlich erst einmal nachgewiesen werden.

andykmo 
Fragesteller
 18.12.2020, 09:45
@DerCaveman

Somit kann mir hier im Falle einer gerichtlichen Einigung wenig passieren oder?

Wie gesagt, dass es eine defekte Ventildeckeldichtung sein kann, hatte mir meine Werkstatt nie gesagt. Die haben Zündkerzen, Batterie, usw. repariert. Die Rechnung habe ich dem Käufer auch mitgegeben.

Außerdem habe ich unter 3. vermerkt, dass der Motor mal heiß wurde und darauf hin das Auto in der Werkstatt war.

DerCaveman  18.12.2020, 09:49
@andykmo

Klingt alles sehr gut fuer dich. Du scheinst auf der sicheren Seite zu sein.

Oponn  18.12.2020, 08:38
Nein, du bist ausgeschlossen von jeglicher Gewöhrleistungspflicht, da Privatverkauf.
Bei Privatverkauf gilt: Gekauft wie gesehen.

Das ist leider völliger Stuss.

GuteFrage123898  18.12.2020, 08:57
@Oponn

nein ist es nicht, da ich wegen genau so etwas vor Gericht war.

Oponn  18.12.2020, 09:01
@GuteFrage123898

Doch ist es. Dass du irgendetwas an deinem Prozess nicht verstanden hast, ändert daran nichts.

Vando  18.12.2020, 09:58
@GuteFrage123898

Wann bist du denn deswegen vor Gericht gewesen?

Das Prinzip: Gekauft wie gesehen existiert seit einigen Jahren nicht mehr. Da hat Oponn in der Tat recht.

Kommt auf euren Vertrag an.

Hast Du dort die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen, was Du als Privatverkäufer darfst, gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahre.

Dann bist Du für die Mängelbeseitigung zuständig.

Oponn  18.12.2020, 08:40

Er wäre nur zuständig, wenn der Käufer beweisen könnte, dass der Mangel beim Verkauf schon vorlag.

alarm67  18.12.2020, 08:54
@Oponn

Blödsinn!

In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler noch nicht da war!

Erst danach erfolgt die Beweislastumkehr und der Käufer muss beweisen, dass der Fehler bereits da war!

Multifunction  18.12.2020, 08:58
@alarm67
Blödsinn!
In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler noch nicht da war!
Erst danach erfolgt die Beweislastumkehr und der Käufer muss beweisen, dass der Feler bereits da war!

Ich wäre an Deiner Stelle mit dem Begriff "Blödsinn" äußerst vorsichtig:
Bei Privatverkäufen gibt's nämlich keine Beweislastumkehr, hier ist der Käufer vom ersten Tag an in der Beweispflicht.

Oponn  18.12.2020, 09:00
@alarm67

Oha, gewagte Worte, wenn man so wenig Ahnung hat, wie du. Ich kläre dich mal auf. Die Beweislastumkehr gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf. Dort gilt diese dann allerdings für die ersten sechs Monate und fällt dann weg.

andykmo 
Fragesteller
 18.12.2020, 09:23

Folgendes stand unter Gewährleistung im Kaufvertrag:

Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

Multifunction  18.12.2020, 10:11
@andykmo

Na, ist doch prima.

Dann teil ihm mit, dass Du dem Schreiben seines Anwalts gelassen entgegensiehst.

Und ich wette, das war's dann auch.