Privatverkauf von gebrauchter Küchenmaschine, Käufer will nachträglich noch Preisnachlass

6 Antworten

Aussitzen. Wenn du nett bist, kannst du ihm mitteilen, dass es dir leid tut, aber du nichts daran ändern kannst.

Danke für den Tipp. Das es mir leid tut habe ich ihm geschrieben, aber der läßt nicht locker und besteht auf Preisnachlass.

@TTBraut

Und wenn er sich aufführt wie Rumpelstilzchen persönlich... Einen Preisnachlass gibt es nicht. Soll er doch zum Anwalt rennen, wenn er das unbedingt will.

Wurde es "gekauft wie gesehen", ist das nicht Dein Problem, wurde aber explizit zugesichert, dass ausser den von dir angegebenen Punkten keine weiteren Mängel bestehen, ist er im Recht.

Den weiteren Mangel will er mir als Video per Email schicken. Nur diesen Mangel hatte und kannte ich nicht!

Als er die Maschine geholt hat, hatte ich ihm die mir bekannten Mängel auf Nachfrage bestätigt, so wie die auch in der Anzeige beschrieben waren.

Bei so einem Verkauf gilt 'gekauft wie gesehen' privatkäufe haben kein Umtauschrecht..

Das ist nicht ganz richtig, sie mein Kommentar.

da hat der liebe käufer pech gehabt. diesen preisnachlass hätte er sofort bei übergabe der ware geltend machen müssen und nicht jetzt im nachhinein.

er hatte die möglichkeit das gerät zu untersuchen oder auch zu testen ,hat es schließlich bei dir abgeholt persönlich.

ich würde mich auf sowas nicht einlassen.

gekauft wie gesehen und basta.