Beweislast Käufer Privatverkauf?

2 Antworten

Grundsaetzlich liegt die Beweislast immer bei dem, der sich auf den jeweiligen Umstand berufen will. Reklamiert der Kaeufer also einen Sachmangel, muss er im Streitfall grundsaetzlich beweisen, dass ein solcher ueberhaupt vorliegt und dass dieser auch bereits bei der Uebergabe des betreffenden Artikels an ihn vorhanden war.

Lediglich beim Verbrauchsgueterkauf ("Privat" kauft von Unternehmer) gibt es durch BGB § 477 eine Sonderregelung, nach der die Beweislast waehrend der ersten 6 Monate ab Uebergabe umgekehrt wird. Diese gilt aber eben nur bei einem Verbrauchsgueterkauf und nicht auch bei sonstigen Kaufvertraegen.

Von Experte emesvau bestätigt
 In der Anzeige wurden die Gewährleistungrechte etc. ausgeschlossen.

Dann muss ja nicht nur das Vorhandensein des Mangels beim Kauf nachgewiesen werden sondern auch noch die Arglist. Kaum möglich.

Generell gilt nunmal: Wer etwas will muss es beweisen.