Rücknahme auf Staubsauger

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Der VERKÄUFER haftet gesetzlich auf Nacherfüllung, wenn der Staubsauger schon beim Kauf "nicht vertragsgerecht beschaffen" war, d.h. wenn der aufgetretene Defekt seine Ursache in dieser Anfangsfehlerhaftigkeit hatte.

Grundsätzlich hat der Käufer(!) die Wahl, ob er als Nacherfüllung ein Neugerät, oder eine Reparatur verlangen will. Der Verkäufer darf die gewählte Nacherfüllung verweigern, sofern sie nur mit "unverhälnismäßigem Aufwand" möglich wäre. Als Händler dürfte der Verkäufer seine Nacherfüllungsaufwendungen gegenüber Verbrauchern von seinem Lieferanten ersetzt verlangen. Grundsätzlich dürfte der gesetzlich nacherfüllungspflichtige Verkäufer seine Nacherfüllungsleistungen auch durch Drittbetriebe erbringen lassen. Nach einer gescheiterten Nacherfüllung könnte der Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten; als gescheitert gilt eine Nacherfüllung, wenn auch eine Ersatzlieferung nicht mängelfrei wäre, oder nach dem 2. erfolglosen Reparaturversuch.

erklärt der Händler, dass der Hersteller erst drei Möglichkeiten zur Nachbesserung hat, bevor das Geld ausbezahlt werden muss. Richtig ist: Wenn zwei VERSCHIEDENE Mängel beim Verkäufer(!) reklamiert (und im ersten Anlauf repariert) wurden, dann darf der Verkäufer bei einer erneuten Reklamation noch ein mal reparieren, bevor nach einem Scheitern dieser 3. Reparatur ein Rücktritt erklärt werden könnte.

Das Gerät wird vom Händler beim Hersteller eingeschickt Unabhängig(!) von der gesetzlichen Verkäufer-Gewährleistungen könnte irgendein Dritter ( z.B. der Hersteller ) eine - grundsätzlich freiwillige - Garantie gewährt haben. In den Garantiebestimmungen könnte vermerkt sein, daß die Leistungen aus der Garantie nur über den Händler abgewickelt werden können. Auf jeden Fall müßte die Garantiebestimmung jedoch den unmißverständlichen Hinweis enthalten, daß die gesetzlichen Gewährleistungsrechte durch die Garantie nicht einigeschränkt werden.

Kann der Händler so oft reparieren wie er will, erst wenn das Gerät drei mal beim Hersteller war, darf man sein Geld wieder zurück fordern? Wenn man "nur" Ansprüche aus einem Garantieversprechen ( z.B. des Herstellers ) in Anspruch nehmen möchte, dann könnte der Garantiegeber "so oft reparieren wie er will", wenn in der Garantieerklärung bestimmt wäre, daß dem Garantienehmer nur beliebig viele Reparatur-Forderungen zustehen sollen ...

Wenn man vom gesetzlich gewährleistungspflichtigen Verkäufer Nacherfüllung ( nach Käuferwahl Reparatur oder Neulieferung ) verlangen will, dann kann man dem Verkäufer nach gescheiterter Nacherfüllung ( gleich von wem der Verkäufer diese Nacherfüllung durchführen läßt ) den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und den Kaufpreis zurückverlangen.

ich habe bei real gute Erfahrungen mit der Rückgabe von defekten Geräten gemacht und mein Geld ohne Probleme zurück erhalten. Aber warum fragst du nicht direkt im Markt wo du das Gerät gekauft hast?

ne, real darf den noch 2x nachbessern....

Aber sicher!