Autokauf- Recht auf Rücktritt ohne 15% des Kaufvertrages zu zahlen?

7 Antworten

Habe ein neues Auto gekauft, habe dann aber gemerkt, dass ich den Preis nicht zahlen kann.

Entschuldige bitte, aber genau das überlegt man sich, bevor man irgendwelche Kaufverträge unterschreibt.

Du musst dem Autohaendler den Schaden ersetzen, der ihm durch deine Nichterfuellung des Kaufvertrages entstanden ist. Dazu zaehlt auch der entgangene Gewinn!

Vermutlich wurde vertraglich (moeglicherweise per AGB) ein pauschalisierter Schadensersatz in Hoehe von 15% des vereinbarten Kaufpreises vereinbart. Dies ist grundsaetzlich zulaessig, wenn dem Kaeufer gleichzeitig die Moeglichkeit eingeraeumt wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen und dann auch nur den tatsaechlich entstandenen geringeren Schaden zu ersetzen. Ausserdem muss sich der vereinbarte Pauschalbetrag im Rahmen des bei vergleichbaren Geschaeften normalerweise anfallenden Schadens bewegen. Bei Moebelhaeusern sind das ueblicherweise um die 25% des Kaufpreises, bei Autohaeusern weiss ich es nicht (15% kommen mirber auf den ersten Blick recht realistisch vor).

Wurde hingegen vertraglich kein pauschalisierter Schadensersatz vereinbart, muss der Haendler den ihm tatsaechlich entstandenen Schaden nachweisen (was hier wohl kein Problem sein duerfte) und kann dann fuer den hachweislich entstandenen Schaden Ersatz verlangen.

Die Höhe des Schadens spielt keine Rolle, der Verkäufer kann auch 50 % verlangen, wenn er will. Das ist frei verhandelbar.

Nicht verwechseln mit einer Anfechtung! Diese liegt hier nicht vor und wäre auch unbegründet.

@Ratirat

Du meinst bei der Vereinbarung eines pauschalisierten Schadensersatzes fuer den Fall der Nichterfuellung des Kaufvertrages durch den Kaeufer? Da haette ich bei 50% aber schon erhebliche Bedenken im Hinblick auf BGB 242.

@DerCAM

Die Ausführungen von Dir, @DerCAM, unterschreibe ich hier, DH!

Fraglich ist nur noch, ob es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer (sehr wahrscheinlich bei einem Neuwagen) oder einem Verbraucher handelt. Zudem wäre noch zu klären, ob der Verkäufer hier eine Vertragsstrafe oder den von Dir angesprochenen pauschalisierten Schadensersatz geltend macht. Aus dieser Fragestellung könnte sich durchaus ein gegenteiliges Ergebnis hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung ergeben.

Auch ist ein pauschalisierter Schadensersatz nicht willkürlich festlegbar. Er muss sich schon am wohlmöglich entstandenen Schaden orientieren. Anders sieht dies bei einer Vertragsstrafe aus.

@DerCAM

Nein, ich meine keinen Schadenersatz bei Nichterfüllung. Ich meine die Konditionen bei einer Auflösungsvereinbarung.

Habe ein neues Auto gekauft, habe dann aber gemerkt, dass ich den Preis nicht zahlen kann.

Das ist kein Grund, aus dem Vertrag auszusteigen. So etwas muss man sich vorher überlegen.

Muß ich die denn zahlen, oder gibt es noch eine andere Lösung da rauszukommen?

Nein, du kannst froh sein, wenn dir diese Möglichkeit überhaupt geboten wird.

Warte übrigens schon 3 Monate auf das Auto.

Seit Vertragsschluss oder seit vereinbartem Liefertermin?

Wo ist denn da die Schmerzgrenze, mit der Wartezeit??

Es gibt keine feste Grenze. Einen festen Liefertermin vereinbaren die Händler nicht, nur einen voraussichtlichen. Wenn dieser erheblich überschritten wurde, kannst du dem Händler schriftlich eine angemessene Frist setzen, und wenn er die dann auch nicht einhält, kannst du vom Kauf zurücktreten oder Schadenersatz fordern.

Ist schon sehr merkwürdig, ein Auto kaufen,Kaufvertrag unterschreiben und später merken " ach, ich kann den Preis nicht bezahlen ". Dazu fehlen einem die Worte. Jetzt hast Du kein neues Auto und mußt 2500€ löhnen. Vorher denken, dann machen.

Genau deshalb sollte man bei einem Vertrag auch das Kleingedruckte lesen !