Rücklastschriftgebühr zulässig? (Skrill/Moneybookers)
Hallo,
habe am 29.12.13 die Lastschrift-Zahlungsmethode von Skrill benutzt. Mein Konto war nicht gedeckt. Am 7.1.14 habe ich den Betrag an Skrill überwiesen und dachte mir der Fall ist vom Tisch. Heute am 14.1.14, eine Woche nach der Überweisung kriege ich eine E-mail von skrill wo drin steht das ich eine Rücklastschriftgebühr von 5,50 begleichen muss.
Muss ich diese Gebühr überweisen?
Anmerkung: Ich habe davor keine Mahn-Mail oder sonstiges bekommen
Lg
4 Antworten
Ja, sicher.
Eine Mahnung ist nicht nitwendig, wofür denn auch?`?? Du hast je gerade erst die RECHNUNG bekommne, eine MAHNUNG kommt, dann wenn du die nicht bezahlst...
Da isteine ganz niornale Gebühr, die fällig wird, wen ndein Konto nicht gedeckt ist.. Das ist völlig normal, üblich und legal.
UND es steht irgendwo in den AGBs!
Nein, steht es nicht :)
https://www.skrill.com/de/seiteninformation/geschaeftsbedingungen/
oder hab ich da was übersehen?
Ja. Gem. § 280 BGB kann der Lieferant auf Ausgleich des Verzugsschadens bestehen. Skrill kann ja nichts dafür, daß Dein Konto nicht gedeckt ist - darauf hättest Du vorher achten müssen.
Ja,musst Du,wenn das Konto nicht gedeckt gewesen ist musst Du das bezahlen,der Fehler liegt bei Dir,und 5,50 Euro ist da noch recht preiswert,andere nehmen viel höhere Gebühren!
so sieht es aus.