Rücklastschriften da Arbeitgeber zu wenig Gehalt überwiesen hat?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich so manche Antworten lese, wird mir schon wieder speiübel.

Du musst also Rechnungen bezahlen, konntest aber nicht weil du nicht genug Geld hattest. Dadurch ist deinen Gläubigern ein Schaden entstanden, den du erstatten musst, also Mahngebühren usw.

Aber auch du hast Anspruch auf Erstattung deines Schadens. Dein Schaden ist dadurch entstanden, dass dein Schuldner (der AG) nicht oder nicht pünktlich bezahlt hat. Mir ist ein Rätsel wie ständig die Leute meinen, wenn der AG zu spät oder gar nicht zahlt, so wäre das Schicksal, was man einfach hinnehmen muss. Gehalt ist keine freiwillige Leistung des AG, du hast darauf Anspruch!

Du hast also Anspruch auf Verzugszinsen seit dem 15.12, Anspruch auf Erstattung der Mahnkosten durch deine Gläubiger und auch du kannst dem AG eine Mahnung berechnen, würde aber nicht mehr als 2-3 Euro nehmen.

Zugleich hast du eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 Euro vom AG zu beansprochen (288 Absatz 5 BGB)

Für die Deckung Deines Bankkontos bist Du selbst verantwortlich, auch wenn es in diesem Fall blöd gelaufen ist.

bussyido 
Fragesteller
 28.12.2016, 06:54

Naja, dafür gehe ich neben meinem Studium arbeiten. 

Hat ja vorher auch funktioniert. Kann das Geld ja nicht herzaubern. 

Feste Lautschriften die extra so gelegt worden, weil es eben anders nicht möglich ist.

ASMAT75  28.12.2016, 07:05
@bussyido

Ist schon klar und war ja auch ein Vorwurf, sondern die Erklärung auf Deine Frage.

Vlt. kannst Du bei einem regelmäßigen Zahlungseingang bei der Bank auf dem Konto auch einen Dispo bekommen, z.B. 500€, damit Du im Falle eines Falles nur die Dispozinsen hast.

Jewi14  28.12.2016, 08:56

Für die Deckung ist der FS natürlich verantwortlich, hat aber dennoch Anspruch auf Erstattung des Schaden, dass der AG zu spät oder gar nicht bezahlt hat.

Nein, kann man leider nicht.

Ein wenig Reserve sollte jeder auf seinem Konto haben.

Jewi14  28.12.2016, 08:46

Falsch!