Kann mein ehemaliger Arbeitgeber einfach von meinem Konto abbuchen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Niemand kann ohne Einzugsgenehmigung etwas von einem fremden Konto abbuchen. Pfändungen ausgenommen, was ja aber keine normalen Abbuchungen sind! Aber sie werden dich zur Zahlung auffordern und das Geld nötigenfalls gerichtlich eintreiben, wenn Du nicht freiwillig zahlst!

natürlich können sie nicht abbuchen,man wie wenig wisst ihr vom Leben,außer du hast eine Einzugsermächtigung gegeben.Ansonsten,Abrechnung und Rückzahlung!

Wenn du dem alten Arbeitgeber keine Genehmigung gegeben hast, von deinem Konto abbuchen zu dürfen, kommt er gar nicht an dein Konto ran. Brauchst also keine Angst zu haben.

Mache mir halt die Gedanken, da er ja meine Bankverbindung kennt, da mir ja einmalig Lohn überwiesen wurde.

@Minimilk

Leg doch einfach ein neues Konto an und übertrage das Guthaben!

@Robsl

Habe ich mir auch schon überlegt, habe ja nebenher bei meiner Bank noch ein Sparkonto...

@Minimilk

Du weißt ja auch die Bankverbindung deines Arbeitgebers und kannst trotzdem nichts davon abbuchen oder abheben. ;)

Nein, ohne eine Ermächtigung von deiner Seite können sie nichts vom Konto abbuchen. Das geht nicht.

Dein AG wird wohl mit der nächsten Lohnabrechnung die Differenz verrechnen.

Es gibt ja keine weitere Lohnabrechnung mehr, da ich dort nur einen Monat beschäftigt war. Habe halt auf Korrektur bestanden, aber es tut sich nichts...

Die dürfen auf keinen Fall ohne Genehmigung von deinem Konto abbuchen.