Rücklastschrift bei Rossmann- muss ich wirklich über hundert Euro Gebühr bezahlen?

8 Antworten

In der Regel kann man direkt an Gläubiger zahlen. Bei Kartenzahlung wird die Forderung an einen Zahlungsdienstleister abgetreten, welcher bereits Inkassodienstleistung erbringt. Daher sind weitere Inkassogebühren nicht durchsetzbar. Zusätzlich zur Hauptforderung musst du aber bezahlen:
- Rücklastschriftgebühr rund 5€
- Adressermittlung rund 15€
- Mahnung rund 2€
Das überweist du direkt an den Gläubiger (ingenico?) und gibt's das so im Verwendungszweck an.

Dem ist nur eines hinzuzufügen: Ggf. gegenüber dem Inkasso nochmal deutlich widersprechen. Ich würde das so formulieren:

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Wertes Inkasso.

Ich habe mich zwischenzeitlich informiert. Ich weise die Inkassogebühren als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht zurück.

Sie werden mir unverzüglich vorlegen: Detailliertes Tätigkeitsprotokoll, Kopie des vollständigen Vertrages zwischen dem Gläubiger Rossmann und ihrem Haus, Kontoauszug als Nachweis, dass der Gläubiger Rossmann die Inkassokosten jemals bezahlt hat.

Ich benötige diese Nachweise zur Prüfung,ob jemakls eine Rechtsdienstleistung stattfand und ob die geforderte Gebühr korrekt ist. Bei Weigerung mache ich von meinem Zurückhaltungsrecht Gebrauch.

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Normalerweise bekommt man diese Sachen nie vorgelegt. Denn die wollen nicht, dass auffällt, dass sich das Inkasso etwas zusammen lügt...

Hallo, sowas habe ich noch nie gehört. Geh mit dem Schreiben zu einer Öffendlich Beratungsstelle zB der AWO, das ksotet nichts und die werden sich das Schreiben mal angucken. Ich glaube da versucht dich jemand anzuziehen. Zahl bloss nicht!

Außerdem geh doch mal in ein Rossmann Filiale und frag da nach. Der Filialleiter kann dir sicher Auskunft geben. Wenn das ein Fake ist dann wird Rossmann Strafanzeige stellen.

sternchen753,

vorausgesetzt, Deine Frage ist vollständig und es wurde weder etwas weggelassen noch hinzugefügt, liegt hier folgende Situation vor:

1.) Du bist durch die Rücklastschrift in Verzug und musst damit auch Verzugszinsen so wie den weiteren Verzugsschaden ersetzen.

2.) Die direkte Beauftragung eines Inkassounternehmens ist meines Erachtens eine Obliegenheitsverletzung des Gläubigers.

Zu zahlen wäre von Dir sofort:

a) die Hauptforderung über 26.- €

b) etwaige Verzugszinsen in Höhe von 5 %-punkten über dem Basiszinssatz aus 26.- € jährlich ab der Rücklastschrift; Rechner: mahngerichte.de/scripts/zinssatz.php

c) die Kosten der Rücklastschrift, in der Regel 3.- €*

d) die Kosten der Adressermittlung, etwa 10.- €*

e) die Kosten der Mahnung, pauschal 1.- € (für Papier, drucken, Umschlag, Porto)*

* Du kannst einen Beleg verlangen.

(Teil-)Zahlungen sollten immer zweckgebunden auf die vorgenannten Posten erfolgen, die Hauptforderung zuerst. Vor allem sollte so schnell als möglich Geld fließen.

Gegenüber dem Inkassounternehmen solltest Du schriftlich gegenüber den Mehrkosten widersprechen und für alle Kostenpositionen Belege verlangen (nebst eine Vollmachtsurkunde). Dabei auch auf Deine Zahlung sowie deren Verrechnung hinweisen.

Aber wohin soll ich diese 26 € überweisen? Ich habe eben bei Rossmann angerufen die waren sehr sehr unfreundlich und angesagt sie haben damit nichts mehr zu tun weil sie die Forderung abgetreten haben und sie hätten angeblich dreimal versucht das Geld einzuziehen wie es der Normalfall ist bei Rücklastschriften das stimmt aber nicht niemand hat versucht bei mir Geld einzuziehen ich habe direkt einen Brief der nicht seriösen Rechtsanwälte Wagner Pauls und Kalb bekommen wenn man über die im Internet recherchiert stehen einem die Haare zu Berge. Wohin soll ich die 26 € überweisen an dieses Inkassoinstitut bzw die Rechtsanwälte?

@sternchen753

Aber wohin soll ich diese 26 € überweisen? Ich habe eben bei Rossmann angerufen die waren sehr sehr unfreundlich und angesagt sie haben damit nichts mehr zu tun weil sie die Forderung abgetreten haben

Solange Dir keine Abtretungsurkunde vorgelegt wird, kannst Du die Forderung auch an Rossmann schuldbefreiend zahlen.

und sie hätten angeblich dreimal versucht das Geld einzuziehen wie es der Normalfall ist bei Rücklastschriften das stimmt aber nicht niemand hat versucht bei mir Geld einzuziehen

Über jede einzelne Rücklastschrift muss Deine Bank Dich informieren. Abgesehen davon wären diese auch aus Deinen Kontoauszügen ersichtlich.

Die Kosten für den zweiten und dritten Versuch ("Hoffnungsläufe") musst Du allerdings nicht ersetzen.

Wohin soll ich die 26 € überweisen an dieses Inkassoinstitut bzw die Rechtsanwälte?

Ich würde es an direkt den Gläubiger überweisen. Es wird aber auch nicht schädlich sein, wenn es an dessen Rechtsanwalt geht. Wichtig ist, dass der Verwendungszweck beachtet wird und Du dort die Verrechnung der Zahlung festlegst ("nur HF").

Bei meiner Rechnung oben wären allerdings 40.- € zzgl. Zinsen zu zahlen.

Google erst mal ob es die Kanzlei gibt, evtl kommt da schon raus Achtung betrüger oder sowas. Dein Fall hört sich echt komisch an, eine höhere Gebühr ist normal aber 80€ kommt mir doch viel vor 

danke für den tip. die rechtsanwaltskanzlei hat eine grottenschlechte bewertung und die kunden bezeichnen sie als "betrüger" und "Inkasso-abzocke" aber was kann ich jetzt tun?

Geh zur Verbrauchezentrale und zeig den Brief dort. Die können Dir sicher weiterhelfen.

Giwalato