Kaufhausbetrug! Schaden 200,- Euro! Mit welcher Strafe muss man rechnen?

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Wenn sie vorher noch nicht aufgefallen ist, ist damit zu rechnen, daß das Verfahren gegen sie nach § 153a StPO eingestellt wird. Das bedeutet, daß sie vor der Verfahrenseinstellung eine Auflage zu erfüllen hat - vermutlich einen Geldbetrag von ca. 500,-€ bezahlen oder - falls sie kein Einkommen hat -Sozialstunden ableisten. In jedem Fall ist sie am Ende nicht vorbestraft und hat auch keinen EIntrag im Führungszeugnis.

Wenn sie Glück hat nur die Fangprämie in höhe von 50€, strafrechtlich verfolgt wird es erst, wenn der Staatsanwaltschaft eine Anzeige vorliegt. Aber eigentlich handelt es sich nicht um einen Diebstahl, sondern juristisch um einen versuchten Betrug, wenn dagegen Anzeige erstattet wird, ist fraglich, ob die Staatsanwaltschaft das bei einem Betrag von 399,- wegen z.B. Geringfügigkeit einstellt wie in den meisten Fällen bei kleineren Diebstählen.

57Anna. Wichtig ist, dass Du es grundsätzlich mal zulässt, dass Deine Tochter bestraft wird. Möglicherweise ist sowas der einzige Grund, sie auf den richtigen Weg zu bringen. Es hilft nichts mit ihr Mitleid zu haben, denn das würde ihre kriminelle Handlung nur noch bestärken und sie macht sowas wieder und wieder. Und mit Dummheit hat es auch nichts zu tun. Sie muss jetzt endlich wissen, dass sie kriminell ist. Mit 30 auf derart raffinierte Art und Weise einen Betrug auszuführen ist kein Pappenstiel und das sollte auch Dir zu denken geben. Am besten kannst Du ihr helfen indem Du zulässt, dass sie eine Strafe für ihr Handeln bekommt. Sie aus dem Dreck zu ziehen damit sie ungeschoren davon kommt, wäre der falsche Weg. Leider muss man im Leben auch unangenehme Antworten akzeptieren. Ich hoffe aber gerne dass es Dir dafür hilft. Bleib jetzt stark und nImm den korrekten Weg.

DH !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Da kommst ziemlich viel Sozialarbeit auf sie zu - und unter Umständen ein Eintrag ins Führungszeugnis ... Tut mir leid, dass deine Tochter immer noch nicht begriffen hat, dass man sich nur kaufen sollte, was man sich auch leisten kann.

Da kommt ziemlich viel Sozialarbeit auf sie zu, dazu eine Anzeige, die Gebühren für den Detektiv - und unter Umständen ein Eintrag ins Führungszeugnis ... Tut mir leid, dass deine Tochter immer noch nicht begriffen hat, dass man sich nur kaufen sollte, was man sich auch leisten kann. Geiz ist eben NICHT g.eil - nicht, wenn man auch noch gierig ist und sich etwas für etwas mehr als ein Viertel (!!!) des angesetzten Preises erschleichen möchte und meint, man wäre schlauer als alle anderen. Vielleicht hat sie den Eindruck, das sie nur ein Kavaliersdelikt begeht - aber du kannst sie ja mal die ganzen Kommentare hier lesen lassen. Mit 15 Jahren wäre eine solche Aktion schon bzw. immer noch daneben - aber mit Dreißig?

Entschuldige wenn ich das jetzt mal sage aber ich glaube deine Tochter hat das schon öfter gemacht.Ich kann mir nicht vorstellen das jemand so was plötzlich macht.Ich denke dazu braucht es schon ein gewisse Erfahrung.Also dumm ist deine Tochter bestimmt nicht .Bisher ist es vielleicht nie aufgefallen. Aber was ich glaube ist ja eigentlich auch egal .Das Kaufhaus wird ihr ja schon ein Hausverbot erteilt haben und eine Anzeige bei der Polizei gemacht haben.Da sie nicht vorbestraft ist wird es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen.

Ja, ich denke auch dass sie jetzt das erstemal erwischt wurde...