Möbel beschädigt in Verpackung?

2 Antworten

Ja , der Anbieter hat das Recht zu Nachbesserung, und wenn der Sessel direkt vom Hersteller geliefert wurde , dann hat er auch das Recht dort nachzufragen.

Er ist nicht direkt zum Umtausch verpflichtet.

ja aber ich kann doch nicht die ganzen Möbel im Abhollager nachkontrollieren, oder ?

nein, und das hat ja auch niemand verlangt. Es ist ja auch nicht davon auszugehen, dass jedes Mal ein Möbelstück beschädigt ist, sondern das jetzt ist gerade ein Sonderfall.

Das Nachbesserungsrecht besteht grundsätzlich.

Sie müssen die Verpackung NICHT im Möbelhaus aufreißen.

Setzen Sie aber dennoch dem Möbelhaus eine angemessene Frist mit Datum (keine Dauer).

ok, ich befürchte halt, daß es zum Schluß heißt, ich hätte den Sessel beim Auspacken beschädigt !!

@merzjoha

Ich hatte unlängst einen ähnlichen Fall, bei dem ich NACH Anlieferung feststellte, dass mein Waschbecken durch Transportschaden angebrochen war. Den Austausch konnte ich aber nur beschleunigen, in dem ich hartnäckig nachhakte.

Das wird bei Ihrem Sessel aber vermutlich nicht "lebenswichtig" sein ;-)

Guten Rutsch