Rückforderung des Gehalts nach Kündigung?

3 Antworten

Wenn die Rückzahlung ungerechtfertigt ist, nehmt Euch einen Anwalt und geht zum Arbeitsgericht. Wenn der AG Recht hat und Ihr zuviel ausgezahlt bekommen habt, fragt um Rückzahlung in Raten.

"Entreicherung" ist eine wunderbare Theorie aus dem BGB, praktisch kommt das nahzu nie vor. Ein Beispiel wäre, man hat das Geld im Lotto verspielt. Selbst Reisen werden oft nicht anerkannt.

Ihr habt Euch aber was dafür gekauft. Das heißt, es ist ja noch da - eben nur nicht mehr als Geld, aber in Hardware. Die könntet Ihr verkaufen und dann das Geld zurückzahlen.

LunaPears1998 
Fragesteller
 11.01.2021, 22:11

Leider ist es nicht Rückverfolgbar weil wir keinerlei Auskünfte bekommen es wurde uns das Kurzarbeitergeld ausgezahlt also somit über den Staat was von seiner Seite aus nicht Rechtmäßig war wir aber im vorhinein nicht wussten und somit nun keinerlei Anhaltspunkte haben was wir überhaupt jetzt bekommen haben sollten oder wie viel der AG wirklich gezahlt hat etc

Familiengerd  12.01.2021, 11:40
Ein Beispiel wäre, man hat das Geld im Lotto verspielt. Selbst Reisen werden oft nicht anerkannt.

Es reicht nicht, dass das Geld "verspielt" wurde oder sonst wie "weg" ist (ohne materiellen Gegenwert).

Voraussetzung ist auch, dass das Geld ausgegeben wurde im guten Glauben, einen Anspruch darauf gehabt zu haben.

"Hat man Möglichkeiten dieser Zahlung aus dem Weg zu gehen?"

Und jetzt die Preisfrage: WIESO fordert der Arbeitgeber was zurück? Wenn ihr dem Arbeitgeber tatsächlich Geld schuldet (weil beispielsweise Kündigungsfristen nicht eingehalten o.ä.), dann interessiert nicht ob ihr das Geld anderweitig ausgegeben habt...

LunaPears1998 
Fragesteller
 11.01.2021, 22:05

Es ist nicht so dass er das Geld rechtmäßig zurückfordert und es gibt eben die Möglichkeit der Entreicherung deshalb diese Frage ob sich jemand in dem Thema auskennt was Sie leider nicht tun dennoch danke für Ihre Mühe

LePetitGateau  11.01.2021, 22:08
@LunaPears1998

" was Sie leider nicht tun" ?? Ich kann zu dem Fall GAR nichts sagen, solange ich nicht beurteilen kann wieso der Arbeitgeber das Geld zurückfordert. Anscheinend kennen sie sich mit den Thema jedoch überhaupt nicht aus - denn wenn die Rückforderung nicht berechtigt WÄRE, dann würde das Wort Entreicherung gar nicht fallen müssen. (Davon abgesehen ist Entreicherung hier auch sowieso überhaupt nicht anwendbar, nur weil ihr die Gelder irgendwo für eure Hochzeit ausgegeben habt. Sonst könnte man ja jede offenen Schulden so begründen. Aufpassen wem man vorwirft man kenne sich nicht aus, wenn man selbst irgendwo ein Wort im weiten, weiten Internet aufgeschnappt habt :)

Interessant wäre gewesen, warum Geld zurückgefordert wird und nicht wie ihr euer Geld ausgegeben habt

LunaPears1998 
Fragesteller
 11.01.2021, 22:07

Das ist das Problem durch Corona wurden wir trotz Beschäftigung Vollzeit mit Kurzarbeitergeld vergütet somit kann man gar nichts mehr nachweisen was jetzt die rechtmäßige Zahlung war und so bleibt nur die Möglichkeit der Entreicherung und diese Möglichkeit bräuchte ich mal weiter erklärt und das können nur die die sich in dem Falle auskennen oder selbst schon Erfahrungen gemacht haben

LePetitGateau  11.01.2021, 22:09
@LunaPears1998

" so bleibt nur die Möglichkeit der Entreicherung"

Unsinn. Wendet euch an einen Anwalt, wenn ihr selbst den Überblick verloren habt. Entreicherung liegt weitab von jedweden Möglichkeiten

LunaPears1998 
Fragesteller
 11.01.2021, 22:12
@LePetitGateau

Wir haben sicher nicht den Überblick verloren die geben uns keinerlei richtigen Auszüge und haben alles über das Kurzarbeitergeld laufen lassen somit können wir gar nichts nachvollziehen