Darf Arbeitgeber komplettes Nettogehalt einbehalten um Firmenwagenrückgabe abzuwarten?

5 Antworten

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Nein - darf er nicht, zumal ja derzeit überhaupt keine Forderung besteht. Nur das dürfte Dir erst einmal nicht helfen, denn der AG sitzt ja am längeren Hebel.

§ 394 Satz 1 BGB

https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-der-arbeitgeber-mit-eigenen-anspruechen-gegen-lohnansprueche-des-arbeitnehmers-aufrechnen_075460.html

https://www.anwaltskanzlei-mass.de/aufrechnung-arbeitsrecht.html

Außerdem darf der Arbeitgeber generell nicht die Pfändungsfreigrenze unterschreiten!

@Familiengerd

was meinst du damit genau?

@wasser244

Selbst wenn ! der AG berechtigt wäre Gehalt einzubehalten zu "pfänden" - dann maximal bis zur Pfändungsfreigrenze und die liegt bei einer Einzelperson bei 1139,99 Euro. Dieser Betrag darf dann nicht unterschritten werden.

Besten Dank für's Sternchen

Wurde bei der Überlassung des Wagens kein Vertrag geschlossen, wie eine Rückabwicklung festgeschrieben ist?

Es kann nicht rechtens sein, ein Monatsgehalt einzubehalten und dadurch seine notwendigen Ausgaben (Miete, Strom, Versicherungen usw) nicht begleichen zu können. Hier sollteste Dich mal mit einem Arbeitsrechtler unterhalten.

Das Übergabeprotokoll sollte eigentlich reichen, um evtl. Forderungen zu beweisen oder die Gehaltsfreigabe zu bewirken.

Habe gerade mal nachgeschaut, im Firmenwagenüberlassungsvertrag (von mir unterzeichnet) steht folgendes:

"Solltest Du die Flexibilisierung (Überschreitung der Vollkostenleasingrate/Monat) in Anspruch nehmen, verpflichtest du dich hiermit, bei Beendigung oder Ruhen des Arbeitsverhätlnisses, gleich welcher Art, die entsprechenden Mehrkosten an "Firma/Arbeitgeber" zurückzuerstatten (siehe jeweils gültige Firmenwagenregelung). "Firma/Arbeitgeber" ist berechtigt, einen entsprechenden Gehaltseinbehalt vorzunehmen."

Bezieht sich der letzte Satz mit dem Gehaltseinbehalt nur auf die vorher erwähnte Flexibilisierung oder auch auf den von mir geschilderten Fall?

@wasser244

Falls Du die `Begründung´ schriftlich hast und kein sichtbarer Schaden am Fzg ist, greift die Einbehaltung des Geldes nicht.

@kleinewanduhr

Was meinst du mit Begründung? Sichtbare Schäden sind da, aber nicht von mir sondern von den Vorbesitzern verursacht.

@wasser244

Die Begründung kam von Dir selbst:
"Begründung: Die 1800 Euro sind der Abzug für das Firmenfahrzeug, wenn bei der Rückgabe keine Schäden festgestellt werden, ..."

Aha - Schäden also vorhanden. Die Schäden vom Vorbesitzer sind dann ja auch im Übergabeprotokoll niedergeschrieben worden, gelle? Somit kommen nur neue Mängel auf Deine Kappe. Wenn da keine sind, dann...

sollteste Dich vielleicht doch mal mit ne Anwalt unterhalten, denn es steht doch noch mehr zur Debatte, z.B. Arbeitsbescheinigung fürs AA usw.

@kleinewanduhr

Ja sind dokumentiert. Dann danke erstmal für deine Hilfe.

Dein Oktobergehalt bekommst du doch erst Ende Oktober. Hat er also das Septembergehalt einbehalten ? Aber dennoch darf er das natürlich nicht. Es sei denn ihr habt es in der Überlassungsvereinbarung so geregelt.

Auch die Bescheinigung für Arbeitsagentur muss er rechtzeitig ausfüllen. Da kann dir aber auch der zuständige Sachbearbeiter weiter helfen und deinen AG anschreiben. dein ALG wirst du aber dennoch Ende November bekommen.

Dein Oktobergehalt muss am 31.10. auf deinem Konto sein. Ob etwas aufzurechnen ist wegen der Nutzung des Fahrzeuges kann er nicht einfach so pauschalisieren. Das muss auch in der Überlassungsvereinbarung stehen.

Es ist ja fast ende Oktober, die Gehaltsabrechnung habe ich aber heute schon bekommen. im Firmenwagenüberlassungsvertrag (von mir unterzeichnet) steht folgendes:

"Solltest Du die Flexibilisierung (Überschreitung der Vollkostenleasingrate/Monat) in Anspruch nehmen, verpflichtest du dich hiermit, bei Beendigung oder Ruhen des Arbeitsverhätlnisses, gleich welcher Art, die entsprechenden Mehrkosten an "Firma/Arbeitgeber" zurückzuerstatten (siehe jeweils gültige Firmenwagenregelung). "Firma/Arbeitgeber" ist berechtigt, einen entsprechenden Gehaltseinbehalt vorzunehmen."

Bezieht sich der letzte Satz mit dem Gehaltseinbehalt nur auf die vorher erwähnte Flexibilisierung oder auch auf den von mir geschilderten Fall?

natürlich darf er da nichts einbehalten. Setze ihn schriftlich in Verzug, d.h. schreib ihm ne Mahnung zu deinem Lohn / Gehalt und setze ihm eine Frist von 14 Tagen. Bleibt er säumig kannst du dir nen Anwalt nehmen und auch Zinsen verlangen

Wenn das im Vertrag so vereinbart worden ist dann ja