Ruckgaberecht bei anprobierten Schuhen ?

1 Antwort

Du hast nur das Recht, die Schuhe so anzuprobieren, als wenn Du in einem Schuhgeschäft kaufen würdest. Also nur in der Wohnung. Wenn die Schuhe auf der Straße getragen wurden, haben sie für den Verkäufer keinen Wert mehr, oder er würde Dir soviel Wertminderung berechnen, dass Du besser kommst, Du verkaufst sie selbst wieder.