Rote Kennzeichen beantragen wie ohne vorzeigbar laufendes Gewerbe ?
Hallo
Jemand hier eine Idee wie ich am besten rote Kennzeichen sogenannte 06er Händlerkennzeichen bekommen kann ohne ein nennenswerten Fuhrpark vorweisen zu müssen ?
Die Zulassungsstelle meinte ich muss ein Handelsgewerbe vorzeigen können wo Autos mit Preisausschilderung stehen müssen. Da ich aber das nur als Nebengewerbe betreiben will. Wollt ich nur vereinzelnd Autos an und verkaufen.
Kann es daran eventuell scheitern bezüglich des Bedarfes der Schilder ?
Hat da wer eine Idee ?
4 Antworten
Wenn du nicht regelmäßig mit Fahrzeugen handelst, brauchst du kein ständiges rotes Kennzeichen. Wenn du regelmäßig handelst, muss du das als Gewerbe anmelden. Entweder Oder !
Ohne Gewerbeanmeldung gibt es keine 06er Kennzeichen. Allerdings brauchst du keinen Verkaufsplatz mit Preisauszeichnungen. Das hat die Zulassungsstelle nicht zu interessieren.
Der Antragsteller muss
zuverlässig sein,einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen undeinen Bedarf an roten Händlerkennzeichen nachweisen.
Hinweis: Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
Bei Zahlungsrückständen wird die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben.
Die Zulassung wird auch verweigert, solange ein halterbezogener Kraftfahrzeugsteuerrückstand besteht.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen.
Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Lesen Sie auch hier: Welche Unterlagen benötige ich zur Beantragung eines roten Kennzeichens bei der Zulassungsstelle?
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Zulassunggültiger Personalausweis oder Reisepass des Gewerbeinhabers (beziehungsweise aller Gewerbeinhaber)(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten)
Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer)Gewerbeanmeldung(bei juristischen Personen: zusätzlich Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführer beziehungsweise Prokuristen)Versicherungsbestätigung
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Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers, zu belegen in der Regel durch:Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamtsoweit kein Antragsformular vorgesehen ist: zusätzlich schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
Wenn du nur ab und zu ein Auto verkaufst,oder kaufst, dann hole dir doch Kurzzeitkennzeichen
Will regelmäßig, sodass sich das ständige neubeantragen nicht lohnen würde