Kann ich ein Autohandel als Kleingewerbetreibende anmelden und Händlerkennzeichen beantragen?

3 Antworten

Autohandel und "Kleingewerbe" ? Das beißt sich.

Kleingewerbe gibt es nicht.

Es gibt die Kleinunternehmereglung nach § 19 UstG. Nach dieser Reglung bist du bis zu einem Jahresbruttoumsatz von 17.500€ von der MwST befreit, mehr aber nicht.

Alle anderen Steuerarten und Sozialabsicherungen fallen uneingeschränkt an.

Welchen Sinn soll das bei einem Autohandel haben?

Beim Autohandel sind die Umsatzsummen hoch. Verkauftst du im Monat 5 PKW a 4000€ = 20.000€ Monatsumsatz, hast du die MwST freie Jahresumsatzgrenze von 17.500€ schon im 1. Monat  mit 2.500€ überschritten. 

Also gibt es keine Vorteile.

Tipp:

Besuche erst einmal einen Kurs für Existenzgründer, damit du überhaupt ein mal die Grundbegriffe der Selbstständigkeit kennen lernst und etwas über Steuerrecht, BWL, Marketing, Betriebsformen usw. erfährst.


Es gibt kein Kleingewerbe. Allerdings wird dieser Begriff häufig für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG benutzt. Das ist aber nur ein Steuererleichterungsverfahren und keine Art von Gewerbe. Voraussetzung ist ein Umsatz von nicht mehr als 17.500 € im Jahr. Das sollte man beim Handel mit Fahrzeugen schnell überschreiten. Ich glaube daher nicht, dass das für dich passt...

Wenn du wiederholt Fahrzeuge erwirbst, um sie mit Gewinn weiterverkaufen zu wollen, dann bist du schon Gewerbetreibender ! Und dann bist du gem. § 14 GewO verpflichtet, dies anzumelden...

und Rote Kennzeichen beantragen

Hast Du eine Vorstellung, was rote Kennzeichen kosten ?

Ob es eine gute Idee ist, einen Autohandel als Kleingewerbe auszuüben, lasse ich angesichts der Umsatzgrenzen mal dahingestellt.