Ab wann ist "Autohandel" gewerblich / zu ahnden?

5 Antworten

Wenn er ein Auto zum Zweck des Wiederverkaufs einkauft ist es eine gewerbliche Tätigkeit. Diese muss er bei der Gewerbemeldestelle anmelden. dann bekommt er vom Finanzamt automatisch einen Fragebogen. Darin muss er aufführen wie er seinen Geschäftsverlauf einschätzt. Danach richten sich dann schon mal die Vorauszahlungen ans Fi-Amt. Je nach Umsatzhöhe kann er auch als Kleinunternehmer auftreten. Dann fällt das Thema Umsatzsteuer schon mal weg.

Zu befürchten hat er event. Nachzahlungen und im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Du solltest dich aber schon mit solchen Anschuldigungen etwas zurück halten wenn Dir nicht wirklich bekannt ist, dass er kein Gewerbe angemeldet hat.

Da gibt es garnichts rumzudeuteln ! Das ist Gewerbe ! Wenn es irgendwann rauskommt, gibt es ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und ein Boßgeld wegen versäumter Gewerbeanzeige. An der beschriebenen Tätigkeit ist rein gar nichts privat".

Das steht in §2 des Umsatzsteuergesetzes:

 

(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers.

Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.


<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html" target="_blank">http://www.gesetze-im-internet.de/ustg\_1980/index.html</a>

Danke Dir, Sturmwolke! Was könnte man nun in dieser Situation unternehmen - das Finanzamt auf die Person aufmerksam machen? Sehe da mehrere Schwierigkeiten des Nachweises, da es ja eine Art "Durchlauf" der Autos ist und nie mehrere gleichzeitig da sind. Jedes einzelne mit Datum festhalten und fotografieren? Kontoauszüge prüfen lassen? Vermute mal, dass solche Personen das von vorne bis hin sicherlich BAR abwickeln...

@Mischka1

Wer sagt Dir denn, daß Dein Kollege/Nachbar kein Gewerbe angemeldet hat? 

Oder die Einnahmen aus den Verkäufen brav als "Sonstige Einnahmen" in seiner Steuererklärung angibt?

Heimlich kann man solche Verkäufe eigentlich gar nicht machen - immerhin wird man als Besitzer im Kfz-Brief eingetragen!

@Sturmwolke

1. Weil er es dann versteuern müsste (bei den Einnahmen kein Kleingewerberegelg. mehr) - und dafür definitv zu geizig.

2. Was würde die Angabe als "Sonstige Einnahmen" bringen - Legitimation dieser offensichtlich gewerblichen Tätigkeit? Oder ist dies als eine Art "Steuerschlupfloch/-trick" anzusehen?

3. Wird jeder KfZ-Vorbesitzer von der Zulassungsstelle bei Inhaberwechsel auch jedes Mal ans Finanzamt gemeldet?

Danke Dir schonmal für Deine Mühe und Hilfe...

@Mischka1

zu 2.  Der Vorwurf der Steuerhinterziehung wäre gegenstandslos. Das Finanzamt schickt ihm dann einen Fragebogen und das wars.

zu 3. Weiß ich nicht. Aber ich weiß von einem Kollegen, der schon mal Ärger mit dem Finanzamt hatte. Er hatte sich im Frühjahr immer Oldtimer gekauft, hergerichtet, einen Sommer lang gefahren und im Herbst wieder verkauft. Da kam auch das Finanzamt zu ihm und hat behauptet, daß er ein Autohändler sei. Also irgendwelche Quellen wird das Finanzamt schon haben.

@Sturmwolke

Das war hilfreich, Danke.

Zu 2. noch:

A: Sind "Sonstige Einnahmen" nicht auch steuerpflichtig?

B: "Fragebogen und das wars" wäre als Konsequenz doch etwas zu wenig oder nicht, da es ja ein Verstoss gegen die Gewerbeordnung ist oder wie man dies nennt?

@Mischka1

zu A: Sind sie und wenn er sie in seiner Steuererklärung angibt, werden sie ja auch versteuert.

zu B: Fürs Finanzamt gibt es eigentlich keinen Grund für weitere Konsequenzen. Das freut sich einfach über einen weiteren ehrlichen Steuerzahler.

Eine Gewerbeanmeldung kostet ca. 20 bis 50 Euro (je nach Ort), eine verspätete Anmeldung ist meiner Meinung nach maximal eine Ordnungswidrigkeit.

Etwas anderes wäre es wohl bei genehmigungspflichtigen Gewerben, für die man eine besondere Zulassung benötigt.

@Sturmwolke

@Sturmwolke, in den Kfz-Brief wirst Du nur eingetragen wenn Du das Auto auf Deinen Namen zulässt. Nur durch den Ankauf stehst Du nicht im Brief.

@jbinfo

Danke - damit habe ich mich wohl als "Nicht-Autohändler" geoutet. ^^

Wer eine Ware kauft, um sie anschließend wieder zu verkaufen, handelt mit der Absicht, Einnahmen zu erzielen und somit gewerblich, ganz egal, ob man das nur einmal im Jahr oder alle 14 Tage macht. Die Gewinne aus dieser Tätigkeit sind selbstverständlich bei der Steuererklärung anzugeben. Die Behauptung, diese Tätigkeit wäre rein privat, ist eine Schutzbehauptung, um sich der Vekäuferhaftung zu entziehen. Spätestens wenn der erste Kunde eine Macke an seinem "Neuen" findet, ist (wie man im Ruhrgebiet so schön sagt) die K#cke am dampfen.

Danke Dir. Wo/Wie könnte man das nun melden?

@Mischka1

Ein Gewerbe meldet man bei der Gewerbemeldestelle im Rathaus, die Gewerbemeldestelle gibt die Informationen an das Finanzamt sowie die örtliche Industrie- und Handelskammer weiter.

Ich würde das durchaus als gewerbliche Aktivität sehen! Es passiert ja regelmäßig.

Danke, sehe ich eigentlich genauso! Bzgl. "Regelmässig" Hast du einen ähnlichen Fall/Fälle, von dem du berichten kannst?