Darf man ein Stück landwirtschaftliches Gelände als Grundstück für einen Autohandel verwenden?

4 Antworten

Eine landwirtschaftliche Fläche wird nie zur Nutzung als Autohandel zugelassen werden.

Wenn die Fläche Dir gehört, müsstest Du die Fläche erst aus Deinem Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnehmen, und dann kannst Du eine neue Nutzung beantragen.

Da wird aber die Gemeinde und die Landwirtschaftskammer gehört werden müssen.

Wenn Du das Grundstück gepachtet hast, schau nach, was im Pachtvertrag steht.

Das Grundstück muß umgewidmet werden, sofern dazu die baurechtliche Möglichkeit gegeben. Es folgt ein formales Baugenehmigungsverfahren. Gründung mit Ölabscheidern etc. - Es lohnt sich eher, in einem Gewerbegebiet etwas anzumieten oder zu kaufen.

Wenn der Flächennutzungsplan der Kommune nicht entsprechend geändert wird, kannst Du das Vorhaben vergessen.

Ergänzung zu den bisherigen Antworten: Der Umweltschutz dürfte bei einem Kfz-Handel auch noch ein Problem darstellen. Also Autos auf Wiese Schild dran? Würde die Institutionen fragen, auf die Helmuthk in seinem Kommentar verweist.