Rotblitz bei Rückstau ausgelöst. Strafe möglich ?

6 Antworten

Ich habe irgendwie den Sachverhalt nicht abschicken können. Ich versuche es hier nochmal:

Folgendes hat sich heute zugetragen.

Ich bin in eine Kreuzung eingefahren, die über einen Rotblitzer kontrolliert wird. Als ich eingefahren bin, war definitiv grün. 

Vor mir waren ca 4-5 andere Fahrzeuge. Das erste Fahrzeug war ortsfremd, und befuhr die Kreuzung sehr langsam, so dass die Autos dahinter sich zurück stauten. Ich hatte ca 20km/h auf dem Tacho. Als ich mitten auf der Kreuzung war, blitzte es 2mal. 

1) Ich kann nicht sagen, ob ich geblitzt wurde

2) nützt mir ein Zeuge, der neben mir saß, und eindeutig bezeugen kann, dass ich über grün gefahren bin etwas?

3) könnte in dem Fall etwas auf mich zu kommen?

Vielen Dank für die Antworten. 

Wenn du bei Rückstau noch auf der Kreuzung standest, wird man das erkennen. Ein Rotlichtverstoß liegt dann nicht vor.

ABER: Eine Strafe ist trotzdem möglich, immerhin darfst du nicht in die Kreuzung einfahren, wenn sie nicht frei ist. (§11 STVO). Kostet dann ca. 20€

Nein. Wenn die Verkehrssituation eindeutig ist, gibt es keine Strafe. Die Kameras zeigen ja, dass die Kreuzung blockiert war und dass Du zum Blitz-Zeitpunkt gestanden hast. Somit hast Du auch keine rote Ampel überfahren, sondern warst verkehrsbedingt gezwungen, auf der Kreuzung stehen zu bleiben. Grüße, ----->

Wenn überhaupt, wirst Du im Höchstfall lediglich ein Ordnungsgeld im Verwarnungsbereich berappen müssen, weil Du in den Kreuzungsbereich einfuhrst obwohl Du mit Deinem Fahrzeug nicht komplett über die Haltelinie hinauskamst. 

Schwer zu sagen, eventuell Abstandsmesser!