Welche Strafe gäbe es, wenn man sich ein Blaulicht aufs Dach machen würde und es einschaltet mit Sirene?

7 Antworten

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Bußgeld wegen Verstoßes gegen die StVO, sowie Strafanzeige wegen Amtsanmaßung. =>


§ 132 StGB
Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.








Naja das Blaulicht glaub nur 30€ ohne punkte.

Aber im Zweifelsfall eine anzeige wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Mindestens eine Geldstrafe würde ich sagen!

wenn man sich ein Blaulicht aufs Dach machen würde und es einschaltet mit Sirene?

Strafe keine Ahnung, aber hoffentlich eine hohe! 

aber allein schon der Gedanke an sowas lässt darauf schließen dass man nicht die nötige Reife hat ein Fahrzeug zu lenken!

Was für ein Quatsch, es handelt sich wohl eher um eine Interessensfrags. Nur weil man sich über eine mögliche Straftat informiert hat man nicht gleich vor sie zu begehen...

Schwer zu sagen das Blaulicht ist ein amtliches Zeichen demnach muss es angemeldet werden ohne eine Anmeldung kann man das sogar als falschausgabe werten.Das gibt bis zu 3 Jahre Knast