Roller wurde gestohlen....

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Durch die Gefährdungshaftung bei Kraftfahrzeugen haften Sie allein aus deren Besitz. Sie müssen nicht zwingend etwas verschulden um haftbar gemacht zu werden.

Sollten Sie eine Teilkasko für Ihren Roller besitzen, können Sie die Kosten ja mal dort einreichen. Eventuell wird ein Teil davon übernommen, allerdings mache ich Ihnen dafür keine allzu großen Hoffnungen. Den Punkt "Leistung für herausfischen aus einem Fluss" habe ich noch bei keiner Kfz-Versicherung gesehen.

Sollte der Verursacher geschnappt werden, können Sie Ihre Kosten ihm in Rechnung stellen. Am besten einen Anwalt dazu einschalten.

Wer sollte es denn sonst bezahlen. Die Polizei ist ja keine Hobby-Taucher-Vereinigung. Also muss der Einsatz bezahlt werden. Der Täter ist nicht greifbar und du hast durch den Einsatz den Vorteil, nicht selber in den Fluss zu müssen und den Roller bergen. Du hast natürlich Ansprüche gegen den Täter, die du, wenn er denn bekannt wird, zivilrechtlich durchsetzen kannst. Also, belege aufbewahren und hoffen, dass die Polizei den Dieb fasst.

Ich denke mal, dass du die Rechung bei deiner Versicherung einreichen sollst/kannst.