Reh angefahren - übernimmt Versicherung den Schaden?
Hallo, einem Freund von mir sind vor ca einer Woche zwei Rehe vors Auto geaprungen. Das eine kam zwar davon, doch das andere hat er leider erwischt und es starb. Er verständigte natürlich sofort die Polizei, doch nicht die Versicherung, da er nicht wusste, dass diese evtl den Schaden bezahlen. Nun meine Frage: ist es möglich, dass er immer noch die Kosten erstattet kriegt, wenn er sich eine Bescheinigung von der Polizei holt? Sein Auto ist soweit ich weiß haftpflichtversichert, falls das evtl eine Rolle spielt.
Danke im Voraus
10 Antworten
Das muss von deinem freund an die versicherung gemeldet werden. Laut vertrag (ist unterschiedlich) müsste er es glaube innerhalb von 24 h melden. Den polizeibericht hat er ja. Also einfach anrufen und nachfragen, die sagen dir dann schon was sie machen und ob es zu spät ist. Werden dann sicherlich ein gutachter schicken und je nach versicherung (teil od. Vollkasko) übernimmt das die versicherung.
Sein Auto muss ja Haftpflichversichert sein, um überhaupt am Verkehr teilnehmen zu dürfen, aber das ist hier total unerheblich, denn Schäden am eigenen Fahrzeug zahlt nicht die Haftpflicht - die zahlt ja nur die Schäden, die man fremden gemacht hat.
Für Wildunfälle bedarf es also einwer (Teil-)Kaskoversicherung, und die zahlt eben bei Unfällen mit Haarwild, also Rehen, Hirschen, Wildschweinen, Füchsen usw, nicht aber fährt man einen Vogel um, z.B. einen Stauß.
Ohne Teilkasko bleibt man aber auf seinem Schaden sitzen, gemeldet oder nicht.
Für Wildschaden braucht er eine Teilkaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung hätte höchstens den Schadensersatz an den Jagdpächter gezahlt.
Danke für die Antwort, anscheinend besteht eine teilkasko versicherung. Ist es also trotz der Verspätung möglich, dass sie die kosten übernehmen?
Er verständigte natürlich sofort die Polizei,
Kann man davon ausgehen, dass er eine Bestätigung bekommen hat, dass eine Berührung mit dem Wild stattgefunden hat ?
Wenn dies vorliegt und das Fahrzeug noch nicht repariert wurde, kann er den Schaden seiner Teilkasko-Versicherung melden.
Die wird dann entsprechend der Schadenshöhe ein Gutachten in Auftrag geben.
Gruß N.U.
Wenn er nur ne Haftpflichtversicherung hat dann bezahlts die Versicherung nicht, dazu bräuchte er zusätzlich eine Teilkaskoversicherung.