Roller fahren ohne gültiges Kennzeichen?

5 Antworten

Das ist Fahren ohne Versicherungsschutz. Da kannst du googlen wie die Folgen sind. Das kann man eigentlich nur vorsätzlich.

Du hast doch gerade Fahrschule gemacht, da musstest du die Folgen kennen.

Marius285 
Fragesteller
 20.03.2016, 19:43

Ja, das ist mir bewusst, dass es fahren ohne Versicherungsschutz ist, aber Sie sehen ja, jeder User gibt eine Strafe an. In der Fahrschule wird nicht jedes kleinschrittiges Vergehen erwähnt besprochen, womit ich mich jetzt aber auch nicht aus meiner Schuld rausreden will

DerHans  20.03.2016, 19:45
@Marius285

Es ist bei mir zwar schon ein paar Jahre her, aber ich bin mir zu 100 % sicher, dass in der Fahrschule auf die Versicherungspflicht hingewiesen wird.

Marius285 
Fragesteller
 20.03.2016, 19:48
@DerHans

Spielt ja jetzt sowieso keine Rolle mehr, ich hab es ja wie gesagt vergessen, sonst hab ich ja auch immer dran gedacht

DerHans  20.03.2016, 19:52
@Marius285

Heute ist der 20. März. Du bist also bereits fast 3 Wochen ohne gültige Versicherung unterwegs gewesen.

Du hast das also nicht zum ersten Mal gemacht, sondern bist vorher nur nicht erwischt worden. Das ist etwas anderes.

Marius285 
Fragesteller
 20.03.2016, 19:54
@DerHans

Ist ja jetzt schon mindestens eine Woche her und den Roller benutze ich auch nicht oft.

DerHans  20.03.2016, 19:56
@Marius285

Das kannst du gut behaupten. Es muss aber niemand glauben

 Roller fahren ohne gültiges Kennzeichen?

Dazu habe ich folgendes gefunden:

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz:

§ 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Wenn es wirklich so war, wie Du es beschriebst ( nicht vorher aufgefallen, keine Vorsatzmerkmale erkennbar und reuige Einlassung ),

so könntest Du in der Tat als Jugendliche / r nach Jugend -Strafrecht mit der Auflage von Sozialstunden "davon" kommen.

Geschah' der Vorfall denn vor Erteilung Deines Führerscheins ( Klasse B ), oder hattest Du ihn bereits ?

Wenn Du ihn zum Zeitpunkt der Tat schon hattest, so KÖNNTE die "BF 17 - Regelung" widerrufen werden, zudem ein Fahrverbot von 1-3 Monaten und ggf. ein Aufbauseminar samt Probezeitverlängerung angeordnet werden. 

Marius285 
Fragesteller
 20.03.2016, 19:09

Ich hatte den Führerschein schon. So hart kann das gehen? Ein Freund von mir wurde schon mal mit einem frisierten Roller (sprich ohne Versicherung und Fahrerlaubnis) angehalten und hat kein Fahrverbot für seinen Autoführerschein bekommen

Parhalia  20.03.2016, 19:33
@Marius285

Du hattest Deine Fahrerlaubnis der " Klasse B " zum Tatzeitpunkt aber bereits.

Hatte Dein Kumpel damals zum Zeitpunkt seiner Tatbegehung bereits eine Fahrerlaubnis ? ( ich rede hier nicht von einer "Prüfbescheinigung für Mofas", sondern von einer richtigen Fahrerlaubnis )

Und war sein Roller zum Tatzeitpunkt wirklich nicht versichert ?

Marius285 
Fragesteller
 20.03.2016, 19:45
@Parhalia

Das weiß ich nicht, aber beim Frisieren des Rollers erlischt doch automatisch die Versicherung, oder nicht?

Parhalia  20.03.2016, 19:58
@Marius285

Nein, wenn ein ordnungsgemässer Versicherungsvertrag z.B. für ein bestimmtes Fahrzeug abgeschlossen war, so ändert nachträgliches "Frisieren" an diesem Umstand zunächst auch nichts. 

Die Versicherung an sich KÖNNTE im Schadensfall dann aber den Versicherungsnehmer in "Regress" nehmen.

Fakt ist aber, das grundsätzlich in diesem Fall zumindest zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiger Versicherungsvertrag vorlag. Und gültig ist dieser Vertrag so lange, wie er nicht gekündigt wurde.

Denn die Versicherung dürfte bis zum Zeitpunkt der Feststellung der Manipulation ja nichts von diesem Umstand gewusst haben. Erst AB Kenntnissetzung dieser Umstände hätte sie dann kündigen können. Aber ZUM Kontrollzeitraum bestand ja grundlegend erst einmal ein gültiger und nicht gekündigter Versicherungsvertrag bei Deinem Kumpel.

In dem Neuen Busgelkatalog steht: Zulassungsfreies Fahrzeug ist ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf einer öffentlichen Straße gefahren 40 Euro

Marius285 
Fragesteller
 20.03.2016, 18:59

Hast du vllt ein Link oder so? 

Kreidler51  20.03.2016, 19:06
@Marius285

Aber ja doch: www.bussgeldkatalog.de/Bußgeldkatalog‎ dann unter Autokennzeichen suchen

Marius285 
Fragesteller
 20.03.2016, 19:11
@Kreidler51

Danke. Warum hat der Polizist denn gesagt, dass das eine Straftat ist und hier und in anderen Foren wird gesagt, dass man sehr hart bestraft wird?

Kreidler51  20.03.2016, 19:13
@Marius285

weil sie ein wenig BUH machen wollen. Die Polizei kann auch nicht alles Wissen.

Marius285 
Fragesteller
 20.03.2016, 19:14
@Parhalia

Nein, der Vertrag stand nicht, der wurde danach noch am gleichen Tag dann abgeschlossen

Kreidler51  20.03.2016, 19:17
@Parhalia

Dass ist eine Sache vom(12.03.2008 14:42) dass ist 8 Jahre her und wir haben einen Neuen Bußgeldkatalog ab Feb 2016

Parhalia  20.03.2016, 19:42
@Marius285

@Marius285, 

demnach bestand zum ZEITPUNKT der Tatbegehung halt noch kein gültiger Versicherungsvertrag für eine Fahrzeug-Haftpflicht. Daran ändert leider auch der Umstand nichts, dass Du diesen Vertrag NACHTRÄGLICH auch sogar am gleichen Tag abgeschlossen hast. 

Zum  -> Zeitpunkt der Kontrolle <-  hattest Du noch keinen gültigen Versicherungsvertrag. Und DAS ist leider das Problem.

migebuff  20.03.2016, 19:50
@Kreidler51

Es ist doch nun wirklich nicht so schwer zu verstehen.

Er ist ohne bestehenden Versicherungsvertrag gefahren, was eine Straftat nach §6 PflVG darstellt. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Dein Bußgeldzeug bezieht sich lediglich auf das Fahren ohne gültiges Kennzeichen, d.h. das neue wurde nicht montiert, abmontiert oder ging unterwegs verloren.

Kreidler51  20.03.2016, 19:53
@migebuff

Ja richtig er hatte kein gültiges Kennzeichen.

da solltest du dir am besten einen guten verkehrsrecht-anwalt suchen.