Roller fahren ohne Führerschein wenn geboren 1965?

6 Antworten

leider etwas falsch. Stichtag ist der 1.4.65, soweit richtig. Ein Mofaroller fährt aber (lt. Vorschrift) nur 25km/h. Dafür gibt es auch keinen Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung.

Für schnellere Fahrzeuge braucht es einen Führerschein der betreffenden Klasse. Sonst kommt einiges zusammen: Fahren ohne Führerschein und damit auch ohne Versicherung.

Wenn ein Mofaroller 56km/h fährt, dann ist auch die ABE erloschen...

ginatilan  27.02.2014, 06:38

Bei einem frisierten Mofa erlischt nicht direkt der Versicherungsschutz. Da ein gültiger Versicherungsvertrag besteht, liegt keine Strafbarkeit nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Jedoch wird im Falle eines Unfalles die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

magni64  27.02.2014, 21:05
@ginatilan

Komisch... wenn die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nimmt, fühlt es sich wohl genauso an, wie wenn die nicht zahlen, weil sie nicht für das genutzt wird wie beim Abschluß angegeben...

Es erlischt ganz direkt die ABE und die ist Grundlage für den Versicherungsvertrag.

Eichbaum1963  01.03.2014, 00:48
@magni64
Es erlischt ganz direkt die ABE und die ist Grundlage für den Versicherungsvertrag.

Ja das schon, aber ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz liegt nicht vor, wenn das Mofa versichert ist.

Der Regress der Versicherung beruht schon allein darauf, wenn der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren ist - ist aber auch ansonsten sowieso auf 5.000 € beschränkt. ;)

Im Übrigen nicht "Fahren ohne Führerschein" (das kostet nur 10 € Verwarngeld), sondern Fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat. Also ein gewaltiger Unterschied. ;)

magni64  01.03.2014, 13:18
@Eichbaum1963

Versichert wurde ein Fahrzeug, das der ABE entspricht. Wenn es mehr als doppelt so schnell fährt, tut es das ganz eindeutig nicht. Das ist übrigens auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Zusammen mit Fahren ohne seine Fahrerlaubnis, achne, das kostet bloß 10€, also Fahren ohne Fahrerlaubnis ist da ein freundliches Beisammensein in geheizten Räumen sicher. Leider ohne Kaffee und Kuchen.

Wie unten erwähnt muß dein Erzeuger vor dem 1.4.1965 geboren sein. Da fehlen dem Jungspund noch ein paar Tage. Ergo nix ohne Führerschein Mofa fahren. Und Mofafahren mit 56 km/h ist noch etwas anderes. Der Mofaroller entspricht nicht den Vorschriften (25km/h) und dein Papa fährt auch noch ohne Betriebserlaubnis. Damit erlischt auch der Versicherungsschutz. Aber da dein Vater ja ein verantwortungsbewusster Mensch ist, wird er, um dir ein Vorbild zu sein, den Roller stehen lassen und erst den Fahrausweis nachholen und den Roller durch ne Drossel auf annähernd 25 km/H bringen...

ginatilan  27.02.2014, 06:38

Bei einem frisierten Mofa erlischt nicht direkt der Versicherungsschutz. Da ein gültiger Versicherungsvertrag besteht, liegt keine Strafbarkeit nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Jedoch wird im Falle eines Unfalles die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

Nein, ihm fehlen ein paar Tage. der 1.4.65 ist richtig. danach braucht man die mofaprüfbescheinigung.

ich gehe mal davon aus, das du selbst nur die Mofaprüfbescheinigung hast.

Wenn das allerdings 45-50 km/h fährst ist dies ein Kleinkraftrad und somit fährst du selbst ohne Fahrerlaubnis. ein Mofa ist hat laut definition eine bbH von max 25km/h

http://de.wikipedia.org/wiki/Mofa#Deutschland → Hauptartikel: Sonderbestimmungen für Mofas in: Führerschein und Fahrerlaubnis (Europäische Union)

Ein Mofa in Deutschland ist nach § 4 FeV ein einspuriges einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird. Voraussetzung zum Führen eines Mofas ist ein Mindestalter von 15 Jahren und nach § 5 FeV eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis egal welcher Klasse oder vor dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung. → Hauptartikel: Rechtslage in Deutschland in: Fahrrad mit Hilfsmotor

Zum Betrieb auf den öffentlichen Straßen ist ein so genanntes Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis erforderlich. Wenn die in der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) definierten Merkmale bei dem Fahrzeug eingehalten sind, unter anderem zählt hierzu die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, entfällt die Helmpflicht.

Etwas anderes gilt nur, wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind, also am 01.04.1980 mindestens 15 Jahre alt waren. Dann dürfen Sie generell, egal ob Sie sonst eine Fahrerlaubnis haben oder nicht oder ob Ihnen diese entzogen wurde, ein Mofa auch ohne die Mofa-Prüfbescheinigung fahren.

Novos  27.02.2014, 05:40

Ausser Ihnen ist das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt worden! Das ist "mehr" als die Fahrerlaubnis entzogen bekommen

magni64  27.02.2014, 06:15
@Novos

Diese Fahrverbote sind zeitlich begrenzt und können hier wohl außen vor gelassen werden...