Roller ohne Führerschein?

9 Antworten

Einen Führerschein brauch er ja nicht. Er brauch lediglich eine Prüfbescheinigung, ansonsten begeht er eine Ordnungswiedrigkeit (Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre dies nicht, wenn der Roller wirklich nur 25km/h läuft). Alt genug um ohne Prüfbescheinigung zu fahren. (er müsste dann in den 60ern geboren sein) ist er nicht. Ob der Führerschein akkzeptiert wird hängt wohl auch davon ab, ob er hier gültigkeit hat und nicht z.B. abgelaufen ist oder unter Umständen erworben wurde die hier nicht akkzeptiert werden. (z.b. ein "Polenführerschein" zur MPU umgehung)

Grundsätzlich reicht aber in Dt. ieine Fahrarlaubnis (egal für welche Klasse) aus, um Mofa fahren zu dürfen.

innerhalb einer bestimmten Frist (von einem halben Jahr bis zu 2 Jahre) kann der ausländische Führerschein auch in Deutschland genutzt werden, also darf er auch Roller fahren. Er wird aber bei jeder polizeilichen Kontrolle Schwierigkeiten bekommen, weil viele Beamte sich mit den Fristen nicht auskennen. Deswegen: erst umschreiben, dann fahren.

Nein darf er nicht. Mofa ohne Führerschein dürfen nur Personen fahren die nicht jünger sind als Jahrgang 1965 und im April geboren sind!

Zumindest bräuchte er eine Prüfbescheinigung, denn sonst ist es Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.

Nein,das dürfen nur:

Etwas anderes gilt nur, wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind, also am 01.04.1980 mindestens 15 Jahre alt waren. Dann dürfen Sie generell, egal ob Sie sonst eine Fahrerlaubnis haben oder nicht oder ob Ihnen diese entzogen wurde, ein Mofa auch ohne die Mofa-Prüfbescheinigung fahren.

http://www.verbraucherrecht-online.de/rechtgeb/verkehr/fschein/mofafs.htm