Bußgeld Roller ohne Führerschein?

3 Antworten

Ja, Du bekommst ein Bußgeld, wenn Du im öffentlichen Straßenverkehr einen Motorroller ohne Führerschein fährst.

+ keine versicherung

und fahren ohne ABE

Wenn du n Roller hast, der statt 45 km/h sogar 80 fährt kommen:

  • evtl fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
  • Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz
  • (Versicherungsbetrug)
  • Fahren ohne gültigen Führerschein

Bekommst dann n Bußgeld, Führerschein weg und wenn du Glück hast noch ne Sperre.

Ja das wäre der worst case. Das wurde damals auch bei Mofa gesagt, aber ich kenne sehr viele, die erwischt wurden, die nichts oder Sozialstunden bekommen haben. Meine Frage bezog sich eher auf realitätsnahe Strafen, evtl aus Erfahrungswerten :D

@getting2222

Okay: Mein Vater ist mal mit seinem B Klasse auf einen 80er Roller gefahren und wurde erwischt:

  • Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz
  • (Versicherungsbetrug)
  • Fahren ohne gültigen Führerschein

Bußgeld (oder Ersatzfreiheitsstrafe), Führerschein weg und Sperre ^^

@getting2222

Erwähnenswert wären nicht die paar Sozialstunden, sondern der Eintrag ins Erzihungsregister und somit auch ins Bundeszentralregister. Wenn Du mal vor hast im öffentlichen Dienst zu arbeiten, kannste das erst mal für die nächsten 5 Jahre vergessen. Auch andere Berufe, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten beeinhalten, könnten betroffen sein. Wenn Du vor hast Sportschütze zu werden und eigene Waffen anzuschaffen, vergiss es. Auf die Erlangung einer Fahrerlaubnis für KFZ kann das auch Auswirkungen haben. Stell dir mal vor Du willst die Fahrerlaubnis für PKW machen und hast zwei Jahre Sperre, in der Ausbildung mußt Du aber selbstständig Firmanfahrzeuge bewegen. Kannst Du alles vergessen.

Soviel zu "die haben alle ja nur ein paar Sozialstunden bekommen"

Reicht das als Erwähnenswertes?

Okay alles klar :D danke

Eigentlich schade. Du hast scheinbar genug Sachverstand, um zu erkennen, dass sich das versicherte Wagnis ändert und durch den geringeren Beitrag ein finanzieller Vorteil erschlichen wird, was zu einer Anzeige wegen Betrugs zum Nachteil der Versicherung führen kann. Gleichzeitig kommt aber das alte Internetmärchen vom angblichen Verstoß gegen §6 PflVG (Fahren ohne bestehenden Versicherungsvertrag), obwohl für das Fahrzeug ein Versicherungsvertrag besteht.

@migebuff

Ist ja alles schön und gut. Aber wenn ein Roller stat 45 km/h 80 km/h fährt, dann kannst du da nicht mit einem kleinen Mofa-Kennzeichen rumfahren, da die nur für Fahrzeuge gedachte sind, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben.

Wenn du ein Mofa oder Roller unter 45 km/h versichern willst, dann wollen die nur wissen von welcher Marke das Zweirad ist. Mit Zustimmung des Kaufvertrages, bestätigst du, dass dein Roller/Mofa eine zugelassene Geschwindigkeit von höchstens 45km/h beträgt. Wenn das nicht der Fall ist, ist das schon Betrug. So schnell kann das gehen. ^^

@GhProGamer93

Wie kann er falsche Angaben im Vertrag machen, wenn doch angeblich nie ein Vertrag geschlossen wurde? Den möglichen Betrug bestreitet niemand. Du schreibst allerdings, dass er ohne Versicherung fährt. Voraussetzung für einen Verstoß gegen §6 PflVG ist, dass kein Vertrag besteht.

@migebuff

Wenn ich zB einen Versicherungs-Vertrag für einen Mercedes A-Klasse mache aber dann einen Mercedes Sprinter fahre, dann ist das ein fehlender Versicherungsschutz für den Sprinter. Und deswegen habe ich ja das "Versicherungsbetrug" in meiner Antwort auch eingeklammert. Je nach dem halt was der Fall ist.

@GhProGamer93

Es geht hier nicht darum, dass er ein anderes Fahrzeug mit anderer Fahrgestellnummer und anderem Typ fährt, es geht um eine Wagniserhöhung für das im bestehenden Vertrag angegebene Fahrzeug. Die Diskussion muss hier nicht zum hundersten Mal geführt werden, hatten wir alles schon zur Genüge, mit immer dem gleichen Ergebnis: Die "kein Versicherungsschutz"-Fraktion kann keine Rechtsgrundlage nennen, das wird auch hier nicht anders sein, damit erübrigt sich sich das hier.

Es bleibt jetzt dem Fragesteller überlassen, ob er selbst tätig wird und den Inhalt des §6 PflVG zusammen mit seinen Vertragsbedingungen liest, oder ob er auf die alte "das ist so weil ich das mal gehört habe"-Leier hört.

Hi,

Meine Frage ist, ob jemand weiß, welche Strafe mich erwartet, wenn ich mit einem Roller fahre, der z.B 80 Km/h fährt?

Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis - bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Wenn der Roller zudem nicht zugelassen ist (Betriebserlaubnis), kommt ggf. das noch hinzu - ohne Zulassung besteht natürlich auch kein Versicherungsschutz.

LG