Rolladenschnur gerissen - muss Mieter übernehmen?

Christian320  14.05.2022, 09:11

was sind nachträglich angebrachte Rolläden?

Testung85 
Fragesteller
 14.05.2022, 09:23

Steht so ohne weitere Angabe im Vertrag. Vermutlich wurden die irgendwann eingebaut, von wem auch immer.

Dorfkind63  14.05.2022, 09:14

Wer hat die Rollläden nachträglich anbringen lassen?

Testung85 
Fragesteller
 14.05.2022, 09:23

Nicht der Mieter, offenbar entweder Vermieter oder Vormieter (steht nicht näher im Vertrag)

6 Antworten

Die Rollos waren bei Mietbeginn vorhanden. Der Mieter hat sie auch nicht vom Vormieter abgekauft oder geschenkt bekommen.

Dann ist der Vermieter für die Reparatur zuständig.

Testung85 
Fragesteller
 14.05.2022, 18:05

Trotz der entsprechenden Sätze im Vertrag, "Kosten für Reperaturen an den nachträglich angebrachten Rolläden trägt der Mieter. Sie werden nicht ersetzt, wenn die funktionsuntüchtig werden."??

anitari  14.05.2022, 18:10
@Testung85

Trotz die Sätze! Die Rollos waren bei Mietbeginn vorhanden. Du hast sie nicht vom Vormieter übernommen, also gehören Sie zur Mietsache und der Vermieter ist für Reparaturen zuständig.

Die Klausel ist mit diesem Wortlaut unwirksam, der Vermieter ist ges. verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Nun meine Frage: Gibt es in deinem Mietvertrag eine sog. Kleinreparaturklausel? Wenn ja, welcher Wortlaut?

Testung85 
Fragesteller
 14.05.2022, 18:08

Ja, gibt diese Klausel über einen Betrag von 100 Euro. "verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- u. Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Gas, Wasser u. Elektrizität, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- u. Türverschlüssen und den Verschlussvorrichtungen v. Fensterläden, Bedienvorrichtungen der Rolläden, soweit sie seiner unmittlelbaren Einwirkungen unterliegen und 100 Euro nicht übersteigen."

albatros  16.05.2022, 00:35
@Testung85

Wenn es keine Jahressumme (% oder Betrag) gibt, ist die Klausel unwirksam.

Wäre sie aber wirksam, zählt die Reparatur (Schnur gerissen) in diesem Fall als Kleinreparatur die vom Mieter zu zahlen wäre, vorausgesetzt die Rep.-Kosten liegen unter 100 EUR.

Testung85 
Fragesteller
 14.05.2022, 21:25

Ist es wirklich nur der Wortlaut? Was hätte er denn anders formulieren müssen?

So einen Rolladengurt zu ersetzen ist echt nicht schwer. Bei kleinereren Rolläden mache ich das alleine, bei größeren brauche ich eine Hilfsperson, die den Panzer in der Zwischenzeit hochhält.

Hallo Testung,

natürlich haben Vermieter und Mieter, innerhalb der (sehr engen) gesetzlichen Vorgaben, Vertragsfreiheit.

Aber:

Wenn die Rollläden vom Mieter angebracht wurden, dann muss der Mieter auch reparieren.

Wenn die Rolläden vom Vermieter angebracht wurden, dann wird es sehr schwierig. Denn die Wohnung muss in einem gebrauchsfähige Zustand sein. Wenn jetzt ein Zimmer immer dunkel ist, da der Rolladen kaputt ist, dann ist das kein gebrauchsfähiger Zustand.

Ob die Rollandenbandreparatur unter die Kleinraparaturklausel fällt (falls die auch im Vertrag erwähnt sein sollte)? Das wird so um den Dreh sein, eher teurer.

Ob du dich da auf einen Rechtsstreit einlassen möchtest? Das musst du selbst entscheiden.

Wenn sich jemand auskennt und der Rolladenkasten zugänglich ist, dann kann man das auch ziemlich schnell selbst machen.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

So ein Rollladenband ist dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt.

Dazu gibt es eine "Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, die u.a. eine Einzelkostenhöhe regelt.

Ein solche Reparatur liegt erfahrungsgemäß über diesem Kostenbehalt pro Fall (meistens ca. € 80) und rutscht daher in die Zuständigkeit des Vermieters, sofern der den Rechnungsbetrag durch eine nicht zulässige Teilbarentlohnung unter die Grenze drückt und auf diese Weise den Mieter einstandspflichtig macht.

"Sachen gibt es - igitt!"

Testung85 
Fragesteller
 14.05.2022, 21:24

Ja, die Kleinreperaturklausel ist mir bekannt und gibts im Mietvertrag. Aber eben auch die Sätze ""Kosten für Reperaturen an den nachträglich angebrachten Rolläden trägt der Mieter. Sie werden nicht ersetzt, wenn die funktionsuntüchtig werden."" - ist der Vermieter damit fein aus der Sache raus??

schelm1  15.05.2022, 10:31
@Testung85

Sofern der Mieter nachträglich Veränderungen vornimmt, ist er für deren Funktionstüchtigkeit zuständig.

Testung85 
Fragesteller
 15.05.2022, 17:08
@schelm1

Wieso geht es jetzt um nachträgliche Veränderungen? Die Schnur ist gerissen, zählt das als "nachträgliche Veränderung"?

schelm1  15.05.2022, 18:21
@Testung85

Nein das fällt unter die Kleinreparaturen, zu denen der Mieter einstandspflichtig ist.