Mängelanzeige Vermieter, wie soll ich handeln?

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Als Vermieter kann man hier natürlich schroff und abweisend reagieren, nach dem Motto "Unverschämtheit, mit was sie alles daher kommt!" Es geht aber auch anders und man beachte den Tonfall in dem Schreiben:

Sie bittet um Prüfung und ggf. um Reparatur. Das ist also noch keine Aufforderung, sondern eine Bitte der man doch mal gerne nachkommen kann, um im Rahmen einer Besichtigung auch sonst mal nachzusehen, ob alles in Ordnung ist. Zum Beispiel könnte es sein, dass nach 10 Jahren die im Mietvertrag genannten Schönheitsreparaturen längst überfällig sind. Bei der Gelegenheit könnte man die Mieterin darauf aufmerksam machen. Immerhin hat sie 1 Jahr gewartet, um Dir Mängel zu schreiben, die es teilweise schon sehr lange gibt. Vermutlich hat sie auch beim vorherigen Eigentümer schon reklamiert, aber der hat nichts gemacht. Nun bist eben Du dran und es sollte auch in Deinem Interesse sein, dass die meisten Mängel, die darin beschrieben sind, auch bald behoben werden.

Die Heizung im Schlafzimmer wurde wohl auch schon vor ihrem Einzug nicht benutzt und da ist vermutlich einfach nur das Ventil fest und muss einmalig durch einen Fachmann gelockert werden. Das kann vielleicht auch der Hausmeister.

Bei der Gelegenheit sollte sich der Hausmeister auch mal den Siphon des Küchenabflusses anschauen. Der setzt sich im Verlauf von 10 Jahren zu und es ist eigentlich Mietersache, diesen gelegentlich mal zu reinigen, aber nicht jeder kann das und insofern ist es auch besser, der Hausmeister prüft das und stellt dabei auch fest, ob die Verstopfung tatsächlich in diesem Bereich ist oder tiefer in der Wand. Eigentlich keine große Sache.

Armaturen gehen im Lauf der Zeit auch kaputt. Bei der Küchenarmatur wäre natürlich zu klären, ob die Küche Dir gehört oder der Mieterin selbst. Ggf. austauschen oder reparieren.

Statt dem Hausmeister könnte man für all diese Arbeiten und Prüfungen auch direkt einen Sanitärmenschen kommen lassen, der dann auch prüft, was im Badezimmer mit Armatur und Toilette los ist.

Feuchte Stellen an der Wohnzimmerdecke können vom schlechten Lüften kommen oder auch von Wasser, das vom Stockwerk darüber durch die Decke sickert. Das muss unbedingt von der Hausverwaltung schnellst möglich überprüft werden, bevor sich der Schaden so richtig auswächst.

Die Rauchmelder prüft man und tauscht sie ggf. aus oder ersetzt die leere Batterie. Bei der Gelegenheit prüft man, wie es in der Anlage ist, ob hier z. B. eine Firma mit Prüfung und Instandhaltung der Rauchmelder von der Hausverwaltung beauftragt ist oder ob dies vielleicht sogar Mietersache ist. Aber die RM sind wohl das kleinste Problem.

Dass im Bad eine Fliese gerissen ist, wäre nur am Fußboden im Nassbereich ein Problem und ansonsten nimmt man das auf und die Mieterin so hin.

Der Fehlerstromschutzschalter fehlt wohl im gesamten Haus und muss auch nicht nachgerüstet werden, wenn zur Bauzeit des Hauses diese nicht vorgeschrieben waren. Das könnte man der Mieterin erklären. Sie muss dann eben aufpassen, wenn sie ihre Haare in der Badewanne föhnt.

Mit dem letzten Satz hat sie recht und schon aus eigenem Interesse würde ich all diesen Mängeln schnellst möglich nachgehen.

Nachdem alles geprüft und vielleicht auch gleich behoben wurde, kann man mit der Mieterin auch darüber sprechen, wie sie bitte künftig mit solchen Mängeln umgeht, nämlich, dass sie jeweils sofort zu melden sind und dass sie im Falle von Kleinreparaturen, diese auch gemäß Mietvertrag zu tragen hat.

Ergebnis ist hoffentlich eine zufriedene Mieterin, die bei der nächsten Mieterhöhung, die dann bald folgen wird, nicht lange rum meckert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Danke für die Auszeichnung und es würde mich wirklich freuen, wenn Dir der lange Text geholfen hat.

Du hast vor einem Jahr eine vermietete Eigentumswohnung wohl unbesehen gekauft. Der Veräußerer hat in dir einen Dummen gefunden, der nun alle Mängel, die seit einiger Zeit bestehen, beseitigen soll.

Die aktuelle Mieterin hat "plötzlich" eine vielzahl gravierender Mängel "entdeckt"?

Hier sollte wohl erstmal genau untersucht werden, wann die Mängel entstanden sind und ob die Mieterin ihrer Meldepflicht pünktlich nachgekommen ist.

Ein fehlender Schutzschalter ist kein Mangel. Oder fehlen diese Schutzschalter in allen Wohnungen der Anlage? Eine gerissene Fliese ist ebenfalls kein zubehebender Mangel. Interessant sind die feuchten Stellen an einer Zimmerdecke, die vermutlich Ihre Ursache in der darüberliegenden Wohnung haben > Meldung an den WE-Verwalter! Verstopftes Abflussrohr> Selbsthilfe, Rauchmelder Akkuwechsel? 1€ !

Wasserarmatur defekt, was ist da defekt? Kein Kaltwasser in der Küche, Eckventil verschlossen?

Heizung Schlafzimmer seit 2009 !!!! funktionsunfähig? Vermutlich ist der Heizkörper oder dessen Ventile im Vor- und Rücklauf gemeint. Es ist unglaublich, dass dieser Fehler von dir jetzt erst behoben werden soll. Nimm dir einen Fachmann zur Wohnungsbesichtigung mit.

Nachtrag: Als besondere Frechheit der Mieterin empfinde ich den Satz: "Sollten Sie noch Fragen haben, D Ü R F E N Sie mich gerne kontaktieren." Sofort würde ich über eine Mieterhöhung nachdenken.

Was von all denen muss ich beseitigen?

Reparieren musst du das, was bei Einzug funktionstüchtig vorhanden war. Bezahlen allerdings nichts, wirklich garnichts. Dafür antwortet man zugangssicher per Einwurfeinschreiben:

"...Ihre Mängelanzeige vom [Datum] ist hier eingegangen. Zur Prüfung Ihrer Ansprüche bitte ich Sie, mir am (Datum) zwischen (Uhrzeit), ersatzweise am ... zwischen ... Uhr Besichtigung der Mieträume mit meinem Handwerksmeister zu gewährend und mir den Termin rechtzeitig zu bestätigen. Mit Ihrer Mängebesitigungsaufforderung sind sie nach § 809 BGB dazu ausdrücklich zeitnah verpflichtet.

Die Batterien der Rauchmelder werden im Termin sofort ausgetauscht, sofern sie eine Leiter bereithalten und Matrial- und Lohnkosten mit Eigenbeleg in Ihrer nächsten BK-Abrechnung umgelegt.

Nach Massgabe des § 536c II 1 BGB sind sie mir über die Kosten aller anderen Instandsetzungsarbeiten allerdings insoweit zum Ersatz verpflichtet, wie sie sich aus ihrer Unterlassung einer unverzüglichen Mängelanzeige ergeben haben, da ich die mir völlig unbekannten Mängel weder beseitigen noch vorbeugend instandhalten konnte.

So werden bsplsw. ähnlich einer Kaffeemanschine Armaturen nicht unbrauchbar und müssen neu gekauft werden, wenn man sie regelmäßig entkalkt oder die Kartusche mit Hahnfett behandeln lässt.

Das betrifft insbesondere aber die erwartbaren Folgeschäden der Undichtgkeiten des WC-Abflusses und an der Wohnzimmerdecke.

Bei nächster Gelegenheit lege ich Ihnen einen Kostenvoranschlag über die von Ihnen gewünschte Installation eines FI-Schalters vor. Ich behalte mit einen dementsprechenden Vorschuß vor Auftragsvergabe vor, über den nach Abschluss der Arbeiten dann abgerechnet wird.

Weitere Inrechnungstellung erfolgt nach Ergebnis der Begutachtung der vermeindlich defekten Armaturen, festsitzenden Heizkörperventils oder Ursache der Verstopfung des Küchenabflusses .

Ihre Kostentragungspflicht der fälligen Reparaturen ergäbe sich selbstverständlich auch dann, wenn sie sich zur Kündigung unseres Mietvertrages entschlössen.

Ebenso wie eine Duldungspflicht der Instandsetzungsarbeiten n. § 554 I BGB noch während ihrer Kündigungsfrist.

Ihrem Beispiel, hinlänglich bekannte Altschäden anderen in die Schuhe zu schieben, werde ich beim Ihrem Nachmieter jedenfalls nicht folgen.

Mit freundlichem Gruß..."

G imager761

So schreibt man, wenn man streng formal juristisch gegen den eigenen Mieter vorgehen will. Ein Vorschlag nach dem Motto "kann man machen - muss man nicht".

Sie sollten alles beheben lassen, bis auf die gerissene Fliese.

Schauen Sie sich aber das Übergabeprotokoll genau an, vielleicht ergeben sich daraus ja noch Ansprüche gegen den Voreigentümer oder den Mieter.

Hinsichtlich der Armaturen beachten Sie die Vereinbarungen über Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen im Mietvertrag dahingehend inwieweit der Mieter einstandspflichtig sein könnte.

Bis auf den Riss in der Fliese müsstest du meiner Meinung nach alle Mängel beseitigen. Vieles davon kann der Mieterin schaden. Der Rest ist einfach nicht angenehm.