Rohrverstopfung warum nicht Ehrlich

5 Antworten

Grundsätzlich ist es mal so .... der Verursacher bezahlt ...

wenn es ein Problem in der Rohrkonstruktion ist, die zu den Verstopfungen führt, zahlt der Vermieter

wenn der Mieter das Problem verursacht hat (Haare, Fett und Seifenreste) dann hat der Mieter auch die Beseitigung zu zahlen

was der Grund für die Verstopfung ist, weiß ich nun auch nicht .... und die Hausverwaltung scheinbar bishwer auch nicht deswegen wollten sie wohl den Durchschlag haben ....

Aha. Keine Ahnung was das soll.

Du bist eigentlich der Kunde und der Handwerker lässt sich für seinen Chef von Dir quittieren, dass er Deinen Auftrag erledigt hat. Wenn Du sowas quittiert, erhältst Du normalerweise den Durchschlag und anschließend die Rechnung, damit Du den Einsatz bezahlen kannst.

Die Verwaltung bekommt den Arbeitsnachweis normalerweise, wenn sie den Handwerker beauftragt hat.

Vielleicht hat sich der Geselle damit einfach aus seinem Fehler herausgeredet. In seinem Auftrag war ganz sicher eindeutig vermerkt, wer den Klempner gerufen hatte. Du kannst Dir das ja von der Verwaltung wieder aushändigen lassen, wenn es dir so wichtig ist.

Bezahlen muss Du das allerdings sowieso. Nur wenn die Verstopfung auf ein bauliches Problem am Gemeinschaftseigentum zurückzuführen ist, bezahlt das die Verwaltung.

Nimm regelmäßig Rohrreiniger ...

Also wir haben schon sehr oft Verstopfungen gehabt und hatten auch schon etliche Abwasserservices hier.

Wer hat den Auftrag erteilt?

Grundsätzlich ist es so, dass der Auftraggeber zahlt. Trägt der Mieter die Schuld an der Verstopfung, so kann der Vermieter Schadenersatz fordern.

Ich hab jedoch schon einige stunden vorher vorab über wiesen. Nun will ich das Geld aber wieder zurück klagen da es nicht sein kann das die Hausverwaltung mit einem Abwasserservice gemeinsame Sache macht.

Sie könnten den Mieterbund einschalten, aber ob das was bringt? Man sollte Beweise haben.

Sehen Sie es als Lehrgeld an und bestehen Sie auf eine Kopie. Ansonsten würde ich den Arbeitszettel/Stundenzettel nicht unterschreiben.

frag mal bei der Hausverwaltung nach! würde mich nicht wundern, wenn die ebenfalls eine Rechnung erhalten haben und auch die bezahlen...

dem rohrfuzzi jedenfalls traue ich dem Auftreten nach zu, dass der doppelt kassiert...

lg, Anna

Die Bezahlung der Rechnung hätte unter Vorbehalt erfolgen sollen. Die Regel ist, dass der Auftraggeber die Rechnung bezahlt. Ich vermute, dass du die Firma mit der Verstopfungsbeseitigung beauftragt hast. Mit einer Unterschrift als Bestätigung der Auftragserfüllung auf dem Auftragsformular kann die Firma die Rechnung erstellen und an den Auftragsgeber zuleiten. Was in der Vergangenheit als geregelt galt, muss nicht zwangsläufig immer richtig gewesen sein. Bitte kläre mich hier über die Verhältnisse auf.

Auf der Rechnung werden solche Worte wie Lügner und Betrüger kaum gestanden haben. Deshalb ist es schon wichtig auf einen Schriftverkehr mit der Firma nochmals zu antworten und die Verhältnisse zu klären.