Unterhalt Zahlung nach rauswurf?

9 Antworten

Hallo Sandra,

hier prallen einige Umstände aufeinander, die einen guten Fachanwalt für Familienrecht nötig machen.

Zum einen der Unterhalt für den Sohn. Hier kannst du die Düsseldorfer Tabelle zu rate ziehen.

Dann natürlich der Trennungsunterhalt. Der wird berechnet nach euren Einkommen. Vorweg ist allerdings der Kindesunterhalt abzuziehen. Zumindest wenn er dir Trennungsunterhalt zahlen muss und nicht umgekehrt, weil du mehr verdienst.

Dann die Frage: raus geworfen aus dem Eigenheim oder der Mietwohnung? Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt und ihr Beide den Mietvertrag unterschrieben habt gilt: dem Vermieter ist es egal wer die Miete zahlt, Hauptsache sie wird bezahlt!

Eigenheim: Wohnvorteil - berücksichtigt beim Trennungsunterhalt. Auch später für eine Scheidung wichtig um den Zugewinn zu ermitteln.

Im Grunde genommen darfst du deinen Ehemann (auch wenn er dich hundertmal betrogen hat) nicht einfach vor die Tür setzen, wenn du nicht alleinige Mieterin bist bzw. Hauseigentümerin. Da hat er natürlich das Recht morgen wieder auf dem (gemeinsamen) Sofa zu sitzen...

Wobei wir beim Hausrat wären: letztendlich wäre hier eine vernünftige Aufteilung des Hausrates zu empfehlen... Wem gehört was, wer braucht was.

Das auch das Kind mit dem Vater nichts mehr zu tun haben will, beruht jetzt worauf? Er hat ja mit dem Fremdgehen wenig zu tun und so bleibt sein Vater sein Vater. Auch wenn du ihn im Moment am liebsten auf den Mond schießen würdest. Aber tue dir selber einen Gefallen und fange nicht an das Kind "aufzuhetzen" oder es dem Vater zu entfremden. Das kann auch nach hinten los gehen.

Du solltest dir jetzt in Ruhe überlegen, ob du die Trennung und eine Scheidung durch ziehen willst. Wenn ja,- dann suche einen guten Anwalt auf.

Aber du wirst wohl nicht umhin kommen dich mit deinem Mann auseinander zu setzen wegen der finanziellen Seite. du hast es offenbar seit Jahren hin genommen, dass er dich betrügt. Also versuche es mit Abstand zu sehen und eine, für alle Beteiligten, sinnvolle Lösung zu finden. Ruhe ist jetzt angesagt und überlegtes Handeln!

Das Jugendamt würde ich erstmal auch aus der Sache rauslassen. Denn auch wenn du morgen hin gehst, kann es ja durchaus sein, dass du es dir nächste Woche doch wieder anders überlegst... Im übrigen bekommst du zur Zeit eh keinen Unterhaltsvorschuss, da ihr offiziell noch zusammen lebt.

Und wenn du das mit dem Mann intern klären kannst für die Zukunft (mit oder ohne Anwalt), dann brauchst du das Jugendamt sowieso nicht!

Also: durchatmen, vielleicht schon mal Alles zusammentragen was später von Interesse sein könnte : Gehaltsabrechnungen deines Mannes kopieren, Besitz protokollieren, Wohnverhältnisse dokumentieren (Miete, Eigentum, Grundschuld, Abtrag etc.), laufende Kredite auflisten, eigenes Einkommen notieren... Sparguthaben, Kontostand, Wertpapiere etc..

All` dies wird für den Anwalt von Interesse sein.

Er muss Unterhalt für seinen Sohn zahlen, sofern er genug verdient.

Du kannst auf alle Fälle beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen und eine Beistandschaft einrichten.

Die kümmern sich dann kostenlos um die Berechnung und Eintreibung des Kindesunterhalts.

Wie viel unterhalt müsste er den verdienen?

@Sandra515

Er hat einen Selbstbehalt von 1080€ bei bereinigtem Netto.

UVG steht Dir aber auf alle Fälle zu, wenn er nicht zahlt.

Hallo Sandra,

aufjedenfall ist dein Ex-Mann zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Du müsstest jedoch sagen, ob ihr verheiratet sein. Wenn ja, was ich aufgrund eures Sohnes einfach mal annehme, wird mit dem Rausschmiss Trennungsunterhalt fällig. Dass du ihn überhaupt rausgeschmissen hast, ist vollkommen legitim und wirkt sich auch nicht auf deine Unterhaltsansprüche aus.

Informationen zum Unterhaltsrecht kann ich dir nur an die Hand legen.

Viele Grüße und alles Gute!

Moin

Natürlich ist der Vater Unterhaltspflichtig. Die Höhe richtet sich nach seinem Einkommen

Evtl muß er dir Trennungsunterhalt zahlen - vielleicht aber auch du ihm. Dazu fehlen Zahlen, Daten, Fakten

Warum will der Sohn nichts mit dem Vater zu tun haben? Er hat dich betrogen, nicht das Kind. Also übertrag das nicht auf deinen Sohn. Mach ihm klar, daß Mama und Papa sich zwar nicht mehr lieben, aber Papa und Sohn trotzdem ein tolles Gespann bleiben sollen.

Normalerweise sind Unterhaltszahlungen unabhängig vom Trennungsgrund zu leisten...also: auch dann wenn DU ihn "rausgeworfen" hast..

Eine völlig andere Frage ist dann die "Umgangsregelung"...

Diese wird ggf. vor Gericht nach Beratung durch das Jugendamt festgelegt.

Letztlich wird "das Kindeswohl" ausschlaggebend sein...( bzw. was "das Jugendamt und Gericht dafür hält"...)

Öfter sind schon Entscheidungen gefallen, die sich nicht am aktuellen "Wollen" oder "Nichtwollen" des Kindes orientieren....

und stehen mir noch andere Sachen zu?

DAS wird dein Anwalt dir sagen können. Teils auch das Jugendamt