Unterhalt/ Betreuungsunterhalt?

2 Antworten

Eine Klage kann sich schon Monate hinziehen und wenn es dann in die nächste Instanz geht, dann dauert es eben noch länger.

Der Kindesunterhalt ist derzeit ja auch gesichert durch den Unterhaltsvorschuss - auch wenn man da das halbe Kindergeld rechnerisch weniger bekommt, als wenn er zumindest den Mindestunterhalt zahlen würde.

Und sollte er den Prozess verlieren, dann ist der Betreuungsunterhalt und der zu zahlende Unterhalt (Differenz zum Unterhaltsvorschuss) ja nicht verloren und muss von ihm nachgezahlt werden.

Das die Großeltern einspringen als Unterhaltszahler würde voraussetzen, dass beide Elternteile nicht leistungsfähig sind und dann müsste man sehen, welche Großeltern (nicht nur seine) dann heran gezogen werden könnten. Aber auch da müsste man dann ggf. wieder klagen.

Wobei: über den Kindesunterhalt gibt es doch eine Jugendamtsurkunde?! Warum wird dann nicht gepfändet?

Die Klage dürfte in der Regel schnell verhandelt werden, kann aber je nach Gericht auch 3 Monate dauern.

Die Eltern des Kindsvaters springen hier nicht ein.