ALG 1 Antrag mit Arbeitsbescheinigung und Verdienstnachweis?

2 Antworten

es liegt doch eine sv- jahresbescheinigung von 2015 vor , zuzüglich der tätigkeit bis zur abschlußprüfung .

Ich kenne mich da leider nicht aus.

Auf meiner arbeitsbescheinigung stehen nur die letzten 11 Monatsgehälter. Muss ich das 12. Gehalt noch nachweisen oder reichen die 11 ? :)

Wenn die aktuelle Bescheinigung Deiner zu erhaltenen Ausbildungsvergütung für Juni 2016 in der momentanen Arbeitgeberbescheinigung noch nicht enthalten sein kann, so legst Du übergangsweise erst einmal die letzte Bescheinigung aus Juni 2015 ( vermutlich 2. Lehrjahr ) vor. Denn damit hast Du zumindest schon mal grundlegend nachgewiesen, mindestens 12 Monate einer betrieblichen Ausbildung nachgegangen zu sein zum Tag Deiner Antragstellung.

Wirklich interessant wird es ja ohnehin erst ab dem Tag, ab dem der Leistungsfall auch wirklich eintritt. ( also der erste Tag Deiner Arbeitslosigkeit )

Die Auszahlung des ALG I erfolgt aber genau so wie bei Deiner Ausbildungsvergütung immer rückwirkend zum Ende des jeweiligen Monats.

Wenn Deine Ausbildung also z.B. am 30.06 regulär endet, so träte der Leistungsfall für ALG I erst ab 01.07 in Kraft und Du bekämst es für Juli dann auch erst gegen Ende Juli / Anfang August erstmalig ausgezahlt.

Also auch noch genügend Zeit, auf die letzte Vergütungsbescheinigung für Juni zu warten und sie nachzureichen.