Anrechnung von Resturlaub und Überstunden bei Kündigung auf das Krankengeld

2 Antworten

http://krankengeld24.de/anspruch/85-kein-ruhen-des-krankengeldanspruchs.html

Mit Urteil vom 30.05.2006, Az. B 1 KR 26/05 R, entschied das Bundessozialgericht, dass eine Urlaubsabgeltung, Entlassungsentschädigung kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 49 Abs. 1 Satz 1 SGB V darstellt und somit nicht zum Ruhen des Krankengeldes führt.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Dein noch ausstehender Lohn und die Urlaubsabgeltung hat mit dem Krankengeld nichts zu tun. Krankengeld ist eine Versicherungsleistung. Dafür hast du Beitrag gezahlt.