Reparatur Pflichtsieg? Mietrecht?
Hallo Zusammen, heute melde ich mich mit einem nicht so schönen Thema. Es geht um meinen Mietvertrag indem steht, dass der Mieter für Reparaturen von bis zu 1000€ selber aufkommen muss.
zum 15.01.2022 bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Leider war die Wohnung aufs übelste verdreckt, so dass wir erstmal ca. Zwei Wochen mit der Reinigung beschäftigt waren. Sei’s drum. Erst bei Einzug haben wir diverse Mängel entdeckt. Die Küchenarbeitsplatte ist an zwei Stellen beschädigt und quillt an zwei weiteren Stellen auf. Die Küche Platte ist mindestens 20 Jahre alt, eher 25. Der Mangel wurde umgehend nach Bezug der Wohnung gemeldet und dokumentiert.
der Vermieter möchte dass wir diese reparieren lassen und nicht ersetzen. Ich denke, diese Platte kann man nicht mehr reparieren, höchstens aufhübschen. Da die Küche mit vermietet wurde würde mich interessieren, ob der Vermiter vielleicht nicht sogar dazu verpflichtet ist? Er ist btw Anwalt für das Land BW :(.
Die Küche weißt weitere Mängel auf wie z.B eine defekte Schublade, notdürftig vom Vermieter mit einer Schnurr repariert.
7 Antworten
meinen Mietvertrag indem steht, dass der Mieter für Reparaturen von bis zu 1000€ selber aufkommen muss.
Das ist unwirksam, da nicht rechtskonform.
Wenn die Mängel im Übergabeprotokoll erfasst sind, muss diese der Vermieter auf seine Kosten beseitigen, er ist verpflichtet "die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten".
Ich befürchte, dass ihr da schlechte Karten habt. Nach meinem Verständnis habt ihr die Wohnung in diesem Zustand übernommen. Das heißt für mich, dass der Vermieter nur bei einer Verschlechterung der Wohnung die Kosten übernehmen müsste.
Man könnte jetzt darüber diskutieren ob z.B. die Schublade ein verdeckter Mangel war oder so.
An eurer Stelle würde ich mal einen Anwalt fragen, wie er die Lage einschätzt. Aber ohne Rechtsschutz würde ich da auf keinen Fall was weiteres in die Wege leiten.
Ich habe letztes Jahr bei mir die Arbeitsplatte ersetzen lassen. Das hat 1500 gekostet (war eine ganz normale Arbeitsplatte, die der Tischler eingebaut hat). Vielleicht kann man sich ja darauf einigen, dass man sich die Kosten teilt, weil es ja auch eine Verbesserung der Wohnung darstellt
Also ich denke wenn ihr solltet mal zum Mieterbund / Verein gehen. Dort kann man eintreten und bekommt für 50€/ Jahr Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht. Ansonsten privat falls vorhanden über die Rechtsschutzversicherung einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen. Das was du dort beschreibst sieht für mich so aus als sei es mit Sicherheit nicht rechtens. Aber das kann man erst genau sagen wenn man deinen Mietvertrag gesehen hat.
Halo ideenlos,
so ein Betrag geht nicht.
Im Mietvertrag können Reparaturen bis 100 € pro Reparatur und im Jahr zusammen maximal 6 bis 8% der Miete auf den Mieter umgelegt werden.
Diesen Schrott zu reparieren, kostet mehr als 100 €.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Du sollst 1000€ bei einer Reparatur selbst bezahlen oder ist da ein 0 zuviel?
Hoffentlich hast du den Vermieter über den schlechten Zustand der Wohnung schriftlich informiert VOR du tagelang nachgeputzt hast.
Da Küche mitvermietet, ist auch für diese der Vermieter in der Pflicht deren Funktionstücjtigkeit auf seine Kosten zu gewährleisten. Alles Andere ist unwirksam, da rechtswidrig.
Ja 1.000€ es steht ebenfalls drin, dass wenn ein Elektrogerät in der Küche defekt geht, wir das auf eigene Kosten austauschen sollen. Habe Ihn sofort schriftlich benachrichtigt und alles fotografiert