Reparaturversuche durch den Vermieter

7 Antworten

Die GAsheizung oder den Gasherd darf nicht selbst warten oder Reparieren - es sei denn er ist Fachmann. Natürlich darf auch dort, was jeder darf: Z.b. die Tür des GAsbrenners der Heizung aufmachen und mal gucken, ob und wie verstaubt..... usw.

An der Türsprechanlage darf er ruhig basteln : Ich meine Entschuldigung, VErmieter zu sein ist auch kein Zuckerschlecken! Dass es viele Abzocker gibt, heißt doch nicht, dass alle so sind. Die Kosten und Probleme sind viel größer als viele Mieter sich das immer vorstellen! Es ist doch in dem Interesse des Mieters, wenn er erstmal schaut, ob er Mängel selbst abstellen kann. ODer warum willst DU, dass er für jedes lose Kabel eine Firma ruft??? Du zahlst das doch!

Es gibt keine Zahl an Reparaturversuchen, die du dulden muss - das hängt immer von den Umständen ab! Die Mietrechtliche Lage ist doch so: Es liegt ein Mangel vor, der Schritt ist für den Mieter:

Einschreiben mit maßvoller Frist und Androhung Mietminderung, das ganze falls dem nicht nachgekommen wird, mehrfach wdh - 3x (jeweils 14 Tage Frist) ist anzuraten: Dann kannst du Miete mindern. http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

ODer wenn du ebenfalls mit Fristsetzung angedroht hast, kannst du auch ein HAndwerker bestellen und die Kosten in Rechnung stellen oder anrechnen.

hallo, die häufigkeit der besuche zur reparatur müssen sich in grenzen halten. leider nutzten viele vermieter diesen umstand aus um öfter als nötig die wohnung betreten zu können. bei komplizierten reperaturen könne das schon auch mal 2-3 besuche werden, aber dannach sollte schluß sein. bei kleinigkeiten 1x. hat er z.b das erforderliche ersatzteil nicht dabei, weil es nicht abzusehen war das er dies benötigt, dann wird ein zweites mal kommen müssen, oder er besorgt es noch am selben tag.

Zumindest darf er das bei nicht abnahmepflichtigen Arbeiten jederzeit versuchen. Bei Gas/Elektroarbeiten ist aber Schluss, weil hier zwingend die Arbeiten durch einen zugelassenen Monteur vorzunehmen sind (sofern wir jetzt nicht vom Austausch eines Leuchtmittels o.ä. reden).

anitari  18.09.2012, 09:22

Bei Gas/Elektroarbeiten ist aber Schluss, weil hier zwingend die Arbeiten durch einen zugelassenen Monteur vorzunehmen sind

Wo steht das?

Es könnte ja auch sein das der VM Heizungsinstallateur oder Elektriker von Beruf ist.

FordPrefect  18.09.2012, 09:30
@anitari

Dann erfüllt er ja auch die Vorschriften, ergo wäre das OK. Anderen ist das Herumbasteln an den Gas- bzw. E-Netzkomponenten untersagt.
Ich wollte jetzt meine Antwort nicht so verstanden wissen, dass die Vermietereigenschaft ihm untersagt, seinen Beruf auszuüben ;-))

Sei froh, wenn er selbst anpackt. Sicherlich macht er das dann auch bei Reparaturen, die er durch einen Handwerker ausführen könnte und Du die Rechnung bekommst...

ParanoidFerret  18.09.2012, 17:36

Wenn er Handwerkerleistungen in Rechnung stellen darf, kann er ersatzweise auch für seine eigenen Leistungen den üblichen Handwerkerlohn ohne USt. berechnen. Eine Ersparnis für den Mieter ergibt sich also kaum, sondern eher ein Zuverdienst für den Vermieter.

Der Vermieter darf unter bestimmten Umständen alles selbst ausführen. Ich persönlich würde ihm zwei Versuche zugestehen.