Rentenbesteuerung Ehepaar?

3 Antworten

A und B sind verheiratet und werden zusammen veranlagt? Dsnn werden die Steuerpflichtigen Anteile der Renten zusammengerechnet.

Bei der Rente von A wird 50% der Rente aus 2005 zzgl alle Erhöhungen seit dem besteuert.

Bei B sind es 72% der Rente aus 2017 plus die Erhöhungen seit dem.

Von den Einnahmen werden die werbungskosten, idr je 102€ pauschale abgezogen.

Von der Summe (soweit es keine andern Einkünfte gibt) werden dann Sonderausgaben, vordorgeaufwendungen ggf außergewöhnliche Belastungen etc abgezogen und dann anhand des zu versteuernden Einkommens die Einkommensteuer nach dem spiitting Tarif berechnet.

Als Ehepaar habt ihr zusammen fast 20.000 € Freibetrag. Außerdem habt ihr beide eine Großen Steuerfreien Betrag. Dieser richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr und bleibt immer gleich. Dieser Freibetrag wird ZUERST berücksichtigt. Erst DANN der grundfreibetrag wie oben.

Ob und wie hoch die Rente besteuert wird, solltest du eigentlich wissen, wenn du bereits seit 2003 in Rente bist.

Bei Rentenbeginn vor 2005 werden 50% versteuert, sprich 17.500€.

Bei der Rente von Person B sind es 72%, sprich 2.880€.

Sind zusammen 20.380€. Mit diversen Versicherungen und außergewöhnlichen Belastungen könnte man da schon unter den Grundfreibetrag kommen.

Stefan1248  20.08.2021, 23:23

Der steuerfreie teil der Rente wird anhand der Rente 2005, bzw Dem Folgejahren des ersten bezugs (2017, bei B) festgeschrieben und verändert sich dann nicht mehr