Rente in Thailand

2 Antworten

Du bist nach Deinem Wegzug nach Thailand in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig mit den inländischen Einkünften. Das betrifft Deine Betriebsrente und den Ertragsanteil Deiner Rente aus der Sozialversicherung. Das ergibt sich auch aus dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Deutschland-Thailand. Dort steht wie eigentlich in allen neueren DBA., dass bei Renten und Pensionen als Folge aus einem Arbeitsverhältnis das Besteuerungsrecht beim zahlenden Staat liegt. Deshalb verzichtet auch der Thailändische Staat nicht auf die Steuern, weil sie ihm überhaupt nicht zustehen. Die Rentenversicherungsträger und auch die Versorgungskassen der Betriebe sind verpflichtet, ihre Daten an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Die Daten können auch personenbezogen abgeglichen werden, weil Deine Identifikationsnummer hinterlegt ist. Also kannst Du ganz ruhig abwarten, bis sich die Deutsche Steuerverwaltung bei Dir meldet. Und das wird geschehen, weil beschränkt einkommensteuerpflichtige Personen weniger Abzugsmöglichkeiten und Freibeträge haben als unbeschränkt einkommensteuerpflichtige.

Danke fuer Auskunft scheinbar habe ich es hier mit einem Profi zu tun.Meine Auskunft vom FA Neubrandenburg ist die,dass ich meine Betriebsrente in DT Versteuern muss,die waeren aber so gering ( Ca 20 Euro im Monat ) dass ich aus der Besteuerung rausfallen werde.Was bedeudet das also deiner Meinung nach fuer mich? Uebrigens bei einer Rentenanhebung durch Vater Staat werde ich auch Provitieren.Ebenso bei der Betyriebsrente,die alle 3 Jahre um Ca.5-6% angehoben wird.Ich finde das ist nicht schlecht,was meinst du dazu? Gruss aus Thailand von Toni

@tonipjar

Bei der Betriebsrente wird Lohnsteuer einbehalten. Da gibt es keine Kleinbeträge. Wenn Lohnsteuer anfällt, muss sie der ehemalige Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abführen. Am Jahresende werden der Betriebsrentenbetrag und die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge an das Finanzamt gemeldet. Und weil Dein Ex- Arbeitgeber auch Deine Identfikationsnummer hat, können die Werte ohne Probleme Dir zugeordnet werden. Dasselbe gilt für die Altersrente aus der Sozialversicherung. Arbeitnehmer und Rentner sind daher "gläserne Bürger", die aus diesen Bereichen nichts verheimlichen können. Und wenn das Finanzamt Deine beiden Einkommensquellen erfasst, dann wird da eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt. Und wenn Du im Raster hängen bleibst, wird sich das Finanzamt bei Dir melden.

Frag bei der Botschaft in BKK nach.. die wissen sowas....