Amazon Flex Gewerbe Freibeträge?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Ja, Einkommen werden immer auf Jahresbasis verrechnet. Es zählt also alles, was du im Jahr 2020 verdient hast.
  2. Bafög ist immer steuerfrei, muss also nicht angerechnet werden.
  3. Ich schätze du meinst hier die "Corona-Hilfe". Hier bin ich mir nicht sicher, ich schätze eher nicht steuerpflichtig, aber ein Anruf beim Finnzamt wird dir hier weiter helfen.
  4. Grundsätzlich ist hier die Frage, wo die herkommen. Eine Schuldenrückzahlung auf dein Konto ist kein EInkommen. Eine Mietzahlung dagegen natürlich schon.
  5. Private Verkäufe sind kein Einkommen. Erst wenn es gewerblich (regelmäßig) wird
  6. Wie gesagt, bafög ist steuerfrei, also 9000€ - restliches Einkommen
  7. Wenn du über 455€ verdienst musst du deine Krankenversicherung selbst bezahlen. Zu 99% wird das aufs Jahr gerechnet. Hier hilft dir ein Anruf bei deiner Krankenkasse weiter.
  8. Ich wüsste nicht, wie sich dein Job auf die Rente / Hartz 4 deines Vaters auswirken sollte.
  9. Ruf bei der AOK oder dem FInanzamt an

Mal ganz grundsätzlich. Ich weiß das Thema ist kompliziert. Ich kann auch völlig verstehen, dass ein "Normalo" da nicht durchblickt und ich helfe natürlich gerne. Aber es muss doch jeder Student selber drauf kommen wo er da anruft oder irre ich mich da? Steuerfragen werden mit dem Finanzamt geklärt, Fragen bei der Krankenkasse logischerweise bei der Krankenkasse. (Bitte nicht böse nehmen, eifnach als guter Tipp für die Zukunft gemeint)

BravoSierra99 
Fragesteller
 15.09.2020, 01:53

Danke für die schnelle Antwort erstmal. Ja klar, für die Versicherungsfragen natürlich die Krankenkasse. Aber da ich nie mit Steuerangelegenheiten zutun hatte ist die Sache für mich auch „Neuland“. Mit Ü-Hilfe ist die Corona Nothilfe für Studenten gemeint. Was meinst du mit 99% wird aufs Jahr gerechnet? Den KV Betrag den ich Zahlen muss oder mein Einkommen was den KV Betrag bestimmt. Das Erste würde keinen Sinn machen. Und ich hab bei meiner Recherche gelesen, dass Bafög sehr wohl als Einkommen gerechnet wird.

Und die Bareinzahlungen kann ich nicht nachweisen, außer dass diese 1 2 mal vorkamen. Miete kann es somit nicht sein. War einfach Geld was ich von meinen Eltern bekommen habe.

Und Danke nochmal für die ausführliche und schnelle Antwort

Pokwo  15.09.2020, 02:04
@BravoSierra99

Versteh ich absolut, sollte wie gesagt kein Vorwurf sein. Nur ein kleiner Denkansatz. Insbesondere bei Studenten erwarte ich eine gewisse Selbstorganisation. Aber jeder hat mal zum ersten mal mit Steuerfragen Kontakt und jeder schwimmt da erstmal, also völlig normal ;)

Mit 99% meinte ich, dass die Berechnung, ob du familienversichert bleiben darfst oder dich zukünftig selbst versichern musst zu 99% auf Jahresbasis und nicht auf Monatsbasis berechnet wird. Also nicht 455 / Monat, sondern 455*12 / Jahr. Wenn du also 1200 in 1 Monaten verdienst und den Rest des Jahres nicht, dann kannst du familienversicher bleiben, weil du im Jahr weniger als 455*12 € verdient hast. Hier bin ich mir aber wie gesagt nicht zu 100% sicher. Ruf demnächst beim Finanzamt an um das zu klären.

Keine Ahnung wo du recherchiert hast, aber überall im Internet steht, das Bafög steuerfrei ist. Z.B. hier :

https://studentensteuererklaerung.de/bafoeg-steuererklaerung

1-2 Überweisungen deiner Eltern interessieren das Finanzamt in der Regel nicht die Bohne. (außer da kommen große Beträge zusammen) Ich wollte damit nur klar machen, das eine Einzahlung auf dein Konto je nach Umstand ein Teil des Einkommens sein kann oder nicht. Hier gibt es keine pauschale Regel.

BravoSierra99 
Fragesteller
 15.09.2020, 07:23
@Pokwo

Danke! Werde mich aufjedenfall schlau machen. Und Überweisungen sind es nicht sondern Bareinzahlungen von mir, welches ich von meinen Eltern bekommen habe (ebenfalls bar). Die Beträge belaufen sich auch nur auf 600 und 300 Euro

Helefant  15.09.2020, 08:20
@BravoSierra99

Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer. Ganz egal ob diese bar bezahlt werden oder überwiesen oder per Scheck oder sonstwie! Nicht die Einzahlung aufs Konto oder das Einlegen in den Geldbeutel unterliegen der Steuer, sondern das Bezahltwerden für irgendwelche Leistungen.

Pokwo  15.09.2020, 14:22
@Helefant

Ganz genau das ist der Punkt.

Wenn du deinen Eltern den Garten machst und sie dir dafür 200€ überweisen. Dann Einkommen.

Wenn dir deine Eltern 200€ schenken. Dann kein Einkommen, weil Schenkungen bei diesem Betrag steuerfrei sind.
Ob das Bareinzahlungen oder Überweisungen sind ist völlig egal.

Deklarier die 900€ als Schenkung. Dann sind sie in dem Fall steuerfrei ;)