Verletztenrente bei vorläufiger mdE von 20%?
Hallo erstmal!
also ich Versuch mich kurz zu fassen...
hatte vor 1,5 Jahren einen anerkannten Arbeitsunfall und war bis zum 20.01. arbeitsunfähig geschrieben. Bis zum 20.01. dauerte eine Wiedereingliederung nach Hamburger Model an, die ich bis zum Ende „durchgestanden“ habe, an dessen Ende ich mich aber jetzt mit meinem Arbeitgeber auf eine Aufhebungsvereinbarung geeinigt habe.
Vor Beginn der Wiedereingliederung wurde eine Heilverfahrenskontrolle durchgeführt, wobei eine derzeitige mdE von 20% festgestellt wurde.
Nun habe ich von der Verletztenrente gehört und mich ein wenig belesen, werde aber nicht wirklich 100 prozentig schlau draus...
...so steht’s im Gesetz...
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs(1) 1Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente.“
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Habe das so verstanden, dass eine Verletztenrente zusteht, wenn man über mindestens 26 Wochen nach dem Arbeitsunfall eine mdE hat von mindestens 20% hat.
Also nachdem ich wieder gesund geschrieben bin, steht mir dann eine Verletztenrente zu?
Oder schicken die einen jetzt nochmal zum Gutachten, um zu schauen ob die mdE weiter besteht??
Muss ich die Rente bei der BG beantragen?
Hoffe ihr könnt mir ein paar nützliche Antworten geben!
liebe Grüße und vielen Dank für eure Zeit
4 Antworten
das Problem ist nicht die Rente selbst sondern die Höhe der Rente. Wenn du 'nur' 20 % hast bedeutet das dass du vom letzten Nettolohn sagen wir mal 2000 Euro nur 20% davon als Rente im Monat bekommen würdest. Das wären 400 Euro. Mit der kannste schlecht über die Runden kommen
Also nachdem ich wieder gesund geschrieben bin, steht mir dann eine Verletztenrente zu?
Falls eine MdE von mind. 20% weiterhin besteht - ja ;-)
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/index.jsp
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__46.html
Gruß siola55
Hoi.
Die BG prüft automatisch, ob bei dir eine Verletztenrente ansteht. Dabei wird erst einmal eine vorläufige Rente gewährt. Dabei wird mittels Gutachter geprüft, wie hoch die MdE ausfällt und wie lange die Einschränkung besteht.
§ 62 Rente als vorläufige Entschädigung(1) Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.
(2) Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall wird die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet. Bei der erstmaligen Feststellung der Rente nach der vorläufigen Entschädigung kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit abweichend von der vorläufigen Entschädigung festgestellt werden, auch wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben.
Rente gibt es grundsätzlich nur auf Antrag, allerdings wird in Deinem Fall nicht viel bei rauskommen, da bei 20% Minderung nur aufgestöckt wird auf die 80% Verdienst.
Da Du aber Deinen Arbeitsvertrag aufgehoben hast, also vorsätzlich ohne Arbeitseinkommen bist, gibt es eine Neubewertung Deines Anspruchs
Und falls Du eine kleine Rente bekommst, mußt Du die versteuern und auch Sozialversicherung zahlen