von meiner bg rente muß ich krankenkassenbeiträge bezahlen, bekomme ich diese von der bg ersetzt.

1 Antwort

hallo, sind sie verheiratet? ist Ihr Ehepartner in der gesetzliche KV? dann brauchen Sie keine Beiträge in die KV zu zahlen. NUR VON STEUERPFLICHTIGEN EINKOMMEN SIND KVB zu zahlen, da aber Unfallrente von der BG Steuerfrei ist zählt nicht wie normale Rente als Einkommen. Falls der Fall wäre dann würde die BG schon verpflichtet gewesen die Beiträge zur KV abzuführen!!!Meine KV wollte von mir ca. 230,- € Freiwilligen Betrag bis ich denen es erklärt habe, dass Rente ist nicht = Rente. Ich wurde dann in der Familienversicherung meiner Frau kostenfrei mitversichert. Davon wissen aber fast keine Sachbearbeiter bei den gesetzlichen Krankenkassen. Viel Erfolg

Gebenichtauf  04.06.2013, 21:20

Hallo, haben Sie dazu einen Paragraphen oder eine Vorschrift mit der ich meine Sachbearbeiterin beeindrucken kann. Die will nämlich bei genau der Gleichen Konstellation den Monatsbeitrag von mir.

Mit freundlichem Gruß

emivo  05.06.2013, 00:36
@Gebenichtauf
  1. Fragen Sie bitte die Sachbearbeiterin nach voraussetzungen für Familienversicherung. § 25 Familienversicherung SGB XI

(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, 2. nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 oder 11 oder nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig sind, 3. nicht nach § 22 von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 23 in der privaten Pflegeversicherung pflichtversichert sind, 4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und 5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.

  1. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaftsrente) sind in vollem Umfang steuerfrei und sozialversicherungsfrei und brauchen in der Anlage R bei Einkommensteuer nicht angegeben zu werden. D.h. Unterliegen nicht Einkommensteuerpflicht wie andere Renten.

Somit erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Familienversicherung.

Wenn aber keine Familienversicherung besteht dann wird seit 2001 die BU als Beitragspflichtige Einnahmen für die Beitragshöhe angerechnet.

Gebenichtauf  04.12.2013, 18:57
@emivo

Die Krankenkasse hat keine weiteren Angaben abgefragt, nachdem ich Ihnen diese Infos zugesannt habe. Ich bin weiterhin Familienversichert. Vielen Dank für die Infos!

Angel203ika  09.02.2019, 13:05

Alle Kosten ,die als Folge des BGUnfalles entstehen wie Hilsmittel,Medikamente, Arztkosten Reha usw sind über die BG versichert. Alle anderen Krankheitsaufwendungen über die GKV oder PKV wodurch dorthin auch Beiträge an die KV zu entrichten sind. Es sei denn, man ist ohne beitragspflichtige Einkünfte beim Ehepartner in der GKV mitversichert